Auszug - Vorschlagslisten Jugendschöff*innenwahl 2023 - Beschlussvorlage (siehe Anlage)  

 
 
15. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.04.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Zeddies hrt in die Thematik ein. In allen Bezirken steht alle nf Jahre diese Entscheidung an. Wir entscheiden über diese Liste r Schöff:innen r die Jugendgerichte. Dafür gibt es komplizierte Vorgaben wie hoch der Bedarf ist. Wir ssen dann doppelt so viele Personen in eine Vorschlagliste packen. Dabei stünden freiwillig motivierte Personen vorne. Diese Listen werden nach Beschluss öffentlich ausgelegt und anschließend an die Gerichte weitergeleitet.

 

Frau Kleinert: Wie war das Verfahren genau?

 

Herr Zeddies: Es wurde öffentlich geworben und bereits engagierte Schöff:innen angesprochen. Die fehlenden Plätze wurden durch eine Zufallsauswahl aufgefüllt. Das Ergebnis liegt nun dem JHA vor.

 

Herr Schröder stellt die Nachfrage wie viele der Liste tatsächlich freiwillig waren.

 

Herr Zeddies: Alle Freiwilligen sind auf den Listen. Das macht schätzungsweise rund 60% aus. Der kleinere Teil ist also aus dem Melderegister gezogen. Diese wurden dann angeschrieben und wissen, dass sie ausgewählt wurden. Dass nur nner und Frauen unterschieden werden, ist auch eine Vorgabe, die es gibt. Es war auch keine Person, die etwas anderes angegeben hat.

 

Nguyen: Es gibt Aufrufe von verfassungsfeindlichen Organisationen Schöff:innenwahlen zu unterminieren. Wissen Sie etwas darüber?

 

Herr Zeddies: Dafür ist dieser Aufruf öffentlich. Sowohl der JHA berät darüber als auch die öffentliche Auslegung dient der glichkeit r Einsprüche.

 

Frau Hagen: So viel Macht würden die Schöffen dann auch wieder nicht haben und auch Schöffenrichter nnen abgelehnt werden. Diese ssen dann unter Umständen neu besetzt werden. Je nachdem um was r ein Delikt es sich handelt, sind es auch mehr Berufsrichter als Schöffenrichter. Richter tun den Schöffen gegenüber auch kund wie lle rechtlich zu bewerten sind. Strafverteidiger rden bei Auffälligkeiten der erste sein, der den Schöffen gegebenenfalls ablehnt.

 

Frau Piassek: Stimmen wir die Liste ab? Oder einzeln?

 

Herr Zeddies: In der Vorlage steht wir beschließen die Liste.  

 

Abstimmung: Bei zwei Enthaltungen beschlossen.

 

 
 

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