Auszug - BürgerInnenanfragen  

 
 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste
TOP: Ö 4
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

 

 

 

 

Es sind Vertreter:innen der Initiative Lärm Wiesenweg bzw. Anwohner:innen anwesend und reichen die beigefügte Anlage zur Kenntnis (Anlage 1). Es geht um die ggü. der Oxi Event GmbH ausgesprochene Duldung sowie diverse Vorwürfe und Fragen dazu. Frau Löffler erläutert noch einmal die Historie aus Sicht der Initiative. Im Kern lässt sich festhalten, dass

  • Beschwerden von Anwohner:innen bisher zu keinerlei spürbaren Verbesserungen geführt hätten,
  • nicht alle Ämter in Kenntnis über die Duldung seien,
  • es nur um den Außenbereich und nicht um den Innenbereich des Clubs geht,
  • der Veranstalter es nicht verstanden habe, dass für jede Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung notwendig sei (so seien bspw. im Jahr 2019 von 363 Veranstaltungen tatsächlich nur 7 genehmigt gewesen),
  • die Brandschutzvorschriften nicht eingehalten würden und
  • die Anwohner:innen Herrn Hönicke um ämterübergreifende Informationen an die Polizei bitten, damit diese Lärmüberschreitungen besser beurteilen kann.

 

Herr Hönicke verweist auf den Bauantrag und Bebauungsplan – beide mehrfach im zuständigen Ausschuss ÖSM besprochen – wonach auch weiterhin an dieser Stelle ein Club vorgesehen sei. Die dort vertretenen Mitglieder der BVV seien sich einig gewesen, dass der Club bestehen bleiben solle. Hinsichtlich des Brandschutzes gebe es klare Auflagen, alle Ämter würden zudem die Duldung kennen. Herr Hönicke verliest die richtige bzw. aktuelle Fassung der Duldung aus Dezember 2022, die auch als Anlage zu Protokoll gereicht wird (Anlage 2).

 

Herr Drewes (AfD) verweist auf Lärm als Gesundheitsproblem als solches, auch nach der WHO, und gibt an, zum Zeitpunkt der Diskussion im Ausschuss ÖSM nichts von Beschwerden gewusst zu haben.

 

Herr Hönicke widerspricht; er habe im Ausschuss ÖSM deutlich darauf hingewiesen, dass Beschwerden vorlägen und eine Duldung nicht allen Menschen gefallen werde.

 

Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass die Duldung und die Tatsache, ob sich der Betreiber an die Auflagen halte, zwei verschiedene Dinge seien.

Herr Hoffmann (CDU) fragt nach, ob seitens der Anwohner:innen die Duldung generell kritisiert werde oder im Speziellen Lärm nach 22:00 Uhr. Ansonsten bliebe nur der Verweis auf Polizei und Ordnungsamt zwecks Feststellung von Verstößen.

 

Herr Hönicke habe das Gefühl, dass die Situation schlimmer geworden sei. Es wurde zudem kein Verfahren abgebrochen. Ein Bauantrag läge vor, dieser werde geprüft und zu gegebener Zeit beschieden. Herr Hönicke weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der Bebauungsplan nach jetzigem Stand auch einen Club vorsieht.

 

Herr Hoffmann empfiehlt den Bürger:innen, konkrete Beschwerden per Webformular aufzugeben, damit diese bearbeitet werden können. Die Duldung werde hier und heute nicht zurückgenommen werden können. Das Grundanliegen sollte aber auch noch einmal in den Fraktionen kommuniziert werden.

Herr Andre (SPD) verweist hinsichtlich des Redebeitrags von Herrn Drewes auf das Protokoll des Ausschusses ÖSM vom 08.09.2022, wonach Herr Hönicke wie auch Herr Güttler-Lindemann, Leiter des Stadtentwicklungsamts, deutlich auf die Unzufriedenheit in der Bevölkerung hinwiesen. Herr Andre fragt weiterhin nach, ob eine erneute Prüfung der Einhaltung der Brandschutzvorschriften möglich oder geplant sei und schlägt vor, dass der Ausschuss hierzu eine Empfehlung an das Bezirksamt aussprechen könne.

Frau Zimmer (DIE LINKE.) weist darauf hin, dass es daneben sicherlich auch Menschen gebe, die dem Club positiv gegenüberstehen. Aus den überreichten, beigefügten Unterlagen (vgl. Anlage 1) könne das Büro der BVV bereits eine Eingabe generieren, sodass eine erneute Einreichung über das Webformular nicht zwingend notwendig sei.

 

Herr Hönicke schlägt einen Vor-Ort-Termin mit dem Betreiber des Clubs und Anwohner:innen vor. Die Duldung könne zurückgenommen werden, wenn eine Mehrheit der Bezirksverordneten sich dafür aussprechen würde. Der Betreiber habe sich unabhängig von der Duldung an alle Verordnungen und Gesetze zu halten. Der Betreiber ist zudem verpflichtet, den Brandschutz nach Abschluss von Umbaumaßnahmen erneut durch einen zweiten Gutachter prüfen zu lassen. Erst wenn alle Brandschutzvorschriften erfüllt sind, gelte im Übrigen auch die Duldung. Herr Hönicke wird prüfen lassen, ob derzeit alle Vorgaben der Duldung erfüllt sind bzw. eingehalten werden.

 

Herr Hoffmann bittet darum, dass den Beschwerdeführer:innen hier zum Ergebnis dieser angekündigten Prüfung auch eine Antwort zukommt.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

Ausdruck vom: 21.03.2023

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1 OXI (1861 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2 (307 KB)      
 
 

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