Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
20. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
TOP: Ö 5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Hedwigstraße 9

Es handelt sich um eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Neubaus einer Grundschule und eines Stadtteilzentrums am Campus Hedwig für 240 Kinder. Der langgestreckte Neubau ist direkt an der Hedwigstraße verortet. Die Freifläche befindet sich im hinteren Bereich. Wohnruhe ist nachts und am Wochenende einzuhalten.

 

Herr Tischer (Sprecher der Interessenvertretung der Anwohner*innen - Schulneubau Hedwigstr. 9/10) hält die Fläche zu klein. Es würden 10.500 m² für die Schule und 1.500 m² für die Kita benötigt, die gesamte Fläche beträgt jedoch nur 6.800 m². Er weist darauf hin, dass eine Sporthalle fehlt, das Staffelgeschoss juristisch anfechtbar sein könnte, das Verkehrskonzept widersprüchlich ist, die Berliner Wasserbetriebe keine Kenntnis über das Projekt haben und eine Grünfläche versiegelt und damit der Versiegelungsgrad des Grundstücks erhöht wird. Herr Tischer erkennt Gefahren für das Wohl der Kita- und Schulkinder, u. a. durch die Anordnung der Hol- und Bringezonen. Er sagt, die Interessenvertretung hätte das Bezirksamt um Stellungnahme gebeten, das Bezirksamt den Dialog jedoch abgebrochen. Er hält den Bauantrag für nicht genehmigungsfähig.

 

Zwei Anwohner:innen ergänzen, dass Fragen der ökologischen Verträglichkeit, des Umwelt- und Klimaschutzes bei der Genehmigung vernachlässigt und Forderungen ignoriert wurden. Das Abwassersystem sei seit Jahren problematisch. Die Berliner Wasserbetriebe wollten jedoch das Netz nicht erneuern. Es bestand die Hoffnung, dass mit der Baugenehmigung das Abwassernetz erweitert wird.

 

Herr Leonhardt bedauert, dass am Ende des 2-jährigen Verfahrens eine Baugenehmigung steht. Herr Paulus fragt, weshalb das Musterraumprogramm nicht angewandt wird.

 

Herr Hönicke beantwortet die Frage von Herr Paulus mit dem Hinweis, dass das Musterraumprogramm nur für staatliche Schulen gilt. Er weist den Vorwurf zurück, das Bezirksamt sei nicht in die Kommunikation gegangen. Er findet es gut, wenn soziale Infrastruktur entsteht und hält die Baugenehmigung für rechtssicher. Herr Hönicke geht der Frage nach der Abwassererschließung nach.

 

Herr Drewes bedauert, dass keine Abwägung der Argumente stattfand. Es würde immer gegen die Bürger entschieden. Bauvorhaben würden durchgezogen. Er sieht ein Demokratiedefizit.

 

Frau Usik sagt, die von den Bürger:innen vorgebrachten Probleme wären nicht gelöst. Sie fragt, welche Einwände berücksichtigt wurden.

 

Eine Nachfrage von Herrn Petermann beantwortet das Bezirksamt mit dem Hinweis auf getrennte Pausenzeiten für Kita- und Schulkinder.

 

Herr Drewes weist auf die Lautstärke hin, wenn Kinder auf Freiflächen zusammen sind. Die Lautstärke könne den Unterricht stören.

 

Herr Paulus informiert, dass für die SPD die Schulplatzversorgung gegenüber der Ökologie vorrangig ist.

 

Herr Hönicke verweist auf die Rechtsstaatlichkeit, nach der ein Bauantrag zu bearbeiten ist. Der Vorhabenträger wollte auf einen vorgeschlagenen Kompromiss (Kita-Erweiterung) nicht eingehen.

 

Nachdem Frau Feige das Ende der Debatte beantragt, bittet Herr Leonhardt, Frau Usik und ihm noch das Wort zu erteilen, da sie direkt angesprochen wurden.

 

Der Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte wird mit 2 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen abgelehnt.

 

Frau Usik sieht einen Entscheidungsspielraum. Man könne sich in der Mitte treffen. Herr Leonhardt verwehrt sich gegen eine Aussage von Herrn Hönicke, die ihn in die rechte Ecke stellt.

 

Gensler Straße 69

Es handelt sich um zwei Bauanträge zur Errichtung eines Bürogebäudes und eines Hostel. Es bestehen positive Vorbescheide. Die Zulässigkeit der Nutzung als Hostel wird geprüft.

 

Herr Güttler-Lindemann beantwortet Fragen von Frau Feige, Frau Richlitzki, Frau Usik und Herrn Paulus. Das Grundstück gehört zu dem Areal, welches die Firma Zeitgeist Asset Management entwickeln möchte.

 

Konrad-Wolf-Straße 95

Es handelt sich um einen Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Das 5-geschossige Gebäude mit einem Staffelgeschoss soll den Blockrand aufnehmen und bildet eine geschlossene Fassade zu den Straßen aus. Es weist kleine Wohnungsgrundrisse auf.

 

Herr Güttler-Lindemann beantwortet eine Frage von Frau Richlitzki und Frau Stenzel, was mit den Gewerbebetrieben auf dem Grundstück passiert, mit dem Hinweis, dass das Bestandsgebäude abgebrochen und eine Wohnnutzung aufgenommen werden soll.

 

Bürknersfelder Straße 10

Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Gewerbeparks bestehend aus zwei Hallen vor. Die Hallen würden auf einer angedachten Trasse zur besseren Erschließung des Gewerbegebiets liegen.

 

Herr Güttler-Lindemann beantwortet eine Frage von Herrn Pohle mit der Information, dass ein Anschluss des Gewerbegebiets Plauener Straße an die Landsberger Allee angedacht und die Finanzierung nicht geklärt ist.

 

Werneuchener Straße 19a-c

Es besteht ein Vorbescheid für Bürogebäude. Wohnungsbau wurde mit dem Vorhabenträger diskutiert. Ein Vorbescheid für den Neubau von Wohngebäuden liegt vor. 350 Wohneinheiten könnten errichtet werden. Der Vorhabenträger möchte nach § 34 BauGB bauen. Das Bezirksamt sieht das Erfordernis eines Bebauungsplanverfahrens.

 

Herr Hönicke informiert über Gespräche mit dem Investor, nach denen der Investor einwilligt, ein Bebauungsplanverfahren zu durchlaufen.

 

Herr Drewes fragt nach der verkehrlichen Erschließung. Sie wird über Gutachten nachgewiesen.

 

Herzbergstraße 25

Es soll der Neubau eines Großhandelsgebäudes mit Verkaufsabteilung und Lager realisiert werden, um Entenfleisch zu verkaufen.

 

Herr Paulus findet das Vorhaben nicht gelungen. Frau Usik fragt nach dem Betreiber. Frau Röhr fragt nach der Lage des Grundstücks zu einem anderen Betrieb. Herr Güttler-Lindemann beantwortet die Fragen.

 

Landsberger Allee 266

Es soll eine Kletterhalle/Boulderhalle auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerks errichtet werden. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich bereits mehrere Freizeitangebote.

 

Frau Röhr weist darauf hin, dass im Masterplan Sportforum auch eine Boulderhalle vorgesehen ist.

Herr Rossmann fragt nach der verkehrlichen Erschließung des Vorhabens. Herr Güttler-Lindemann informiert, dass das Vorhaben über die Landsberger Allee erschlossen ist.

 

Ontarioseestraße 32

Es ist ein Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage (studentisches Wohnen/ Mikroapartments) für 289 Studierende eingegangen. Das Gebäude weist fünf Geschosse und ein Staffelgeschoss auf und fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Gustav-Holzmann-Straße 8

Es liegt eine Bauvoranfrage für ein Gewerbeensemble vor.

 

Herr Paulus weist darauf hin, dass bei einem vorherigen Vorhaben der Uferweg qualifiziert werden sollte. Er fragt nach der Geschosszahl und Befreiungen vom festgesetzten Bebauungsplan XVII-10

Gewerbepark Klingenberg. Frau Usik fragt nach einer Zeitschiene.

 

Herr Güttler-Lindemann antwortet, dass der Uferweg auf öffentlichen Grund liegt, eher Traufhöhen als die Anzahl der Geschosse in Bebauungsplanverfahren für Gewerbegebiete festgesetzt werden, keine Befreiungen vom festgesetzten Bebauungsplan XVII-10 Gewerbepark Klingenberg notwendig sind und eine Zeitschiene nicht benannt werden kann.

 

Wallensteinstraße 65

Es ist ein Bauantrag auf den Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern mit 193 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte mit 74 Plätzen und eines Hospizes mit 12 Plätzen eingegangen. Es sollen insgesamt sieben Gebäude errichtet werden. Eigentümer des Grundstücks ist eine Genossenschaft.

 

Herr Leonhardt weist auf die Unterversorgung mit öffentlichen Grünanlagen in Karlshorst-West hin. Er fragt nach den planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hospizes. Herr Drewes fragt nach der Anzahl der Geschosse der Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Frau Usik fragt nach Investitionen in die Folgeinfrastruktur. Herr Paulus weist auf die soziale Infrastruktur hin, die die Vorhabenträgerin errichten möchte.

 

Herr Güttler-Lindemann informiert, dass Hospize als Folgeeinrichtung im Wohngebiet aufgefasst werden. Die Wohngebäude in der Tannenhäuser Straße 13 sind dreigeschossig. Herr Hönicke verweist darauf, dass ungedeckte soziale Infrastrukturbedarfe allein kein Planerfordernis auslösen.

 

Degnerstraße 11

Eine Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage wurde negativ beschieden. Das Vorhaben ist ohne Bebauungsplanverfahren nicht umsetzbar.

 

Eine Frage von Herrn Leonhardt nach dem Austausch zwischen Vorhabenträger und Bezirksamt beantwortet Herr Hönicke.

 

Hauptstraße 1

Eine Baugenehmigung für den Neubau eines Bürogebäudes mit Einzelhandel und Boardinghouse mit wohnähnlicher Nutzung und Boardinghouse-typischen Nebenleistungen im Mischgebiet MI 1 des festgesetzten Bebauungsplans XVII-4 Ostkreuz wurde erteilt. Ein Nachweis zur Wohnnutzung musste während des Genehmigungsverfahrens geführt werden.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 230112_AS-ÖSM_FM_Bauvorhaben (97 KB)      
Anlage 2 2 2022_Abgeschlossenheitsbescheinungung (814 KB)      
 
 

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