Auszug - Einrichtung der Beschwerdestelle nach § 14 Absatz 3 Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), § 3 Rahmendienstvereinbarung zum LADG (RDV LADG) beim Rechtsamt
Hr. Grunst weist darauf hin, dass es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt, die verwaltungsintern beschrieben wird. Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen. |
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