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Herr Hönicke erläutert wie folgt. Offizielle Eingaben - Eingang der Beschwerde über die BVV‑Homepage, Beschwerdeformular
- Eingangsbestätigung wird verschickt
- Details in der Geschäftsordnung der BVV geregelt
- Jeder, der in Lichtenberg wohnt oder arbeitet kann eine Beschwerde an die BVV richten
- Zuständigkeit des Bezirks für die Beschwerde ist Voraussetzung
- Anonyme Eingaben werden nicht bearbeitet
- Weiterleitung der Beschwerde von BVV-Vorsteherin (Frau Zimmer) an BzBm (Bezirksbürgermeister)
- BzBm bittet zuständiges BA-Mitglied um Bearbeitung
- Informationen aus dem betroffenen Amt werden über die Amtsleitungen, die sich zum jeweiligen Sachstand kundig machen, eingeholt und eine Antwort an den Ausschuss formuliert
- Beantwortung soll innerhalb von drei Wochen erfolgen
- Antwort über BzBm an BVV und Ausschuss EBBüD
- Behandlung der Beschwerde im Ausschuss (nichtöffentlich, Betroffene können teilnehmen)
- Beantwortung von Ausschuss-Mitglied an Bürger:in
- Etwa die Hälfte der Eingaben in 2022 betrifft das Amt für Bürgerdienste
- Direkter Kontakt zwischen Bürger:innen und Verwaltung
Beschwerdegründe - Lange Bearbeitungszeiten bei der Einbürgerung
- Vielfältige individuelle Themen, z.B. Wohngeldantrag, Geburtsurkunde, Anerkennung von Ehe aus dem Ausland
Bürgeranliegen in der Abteilung StadtBüdArb/Soz - Anliegen gehen über verschiedene Wege ein: Bürgersprechstunde, Telefonate, E-Mail an BzStR (Bezirksstadtrat), teils Weiterleitung von BzBm, postalischer Eingang (selten)
- Anliegen wird gesichtet
- Informationen aus den zuständigen Ämtern werden eingeholt
- Bürger:in soll innerhalb von zwei Wochen eine Antwort erhalten
- Wenn innerhalb dieser Frist keine Antwort möglich ist, wird ein Bearbeitungsstand mitgeteilt
- Je nach Anliegen werden weitere Schritte eingeleitet
- Hinweis wird an zuständige Stelle weitergeleitet
- Öffentliche oder private Stellen werden angeschrieben, mit der Bitte, den Missstand zu beseitigen
Art der Anliegen - Anfragen zu Bauprojekten
- Fragen zum Thema Miete/Wohnen (Weitervermittlung an die Mieterberatung des Bezirkes)
- Anfragen zur Einbürgerung
- Anfragen zum Sachstand von WBS, Wohngeld etc.
- Anliegen zum Thema Arbeit werden direkt von der zuständigen Beauftragten für Gute Arbeit behandelt
Ergänzungen - Bearbeitung von über 50 Anliegen in 2022
- Weitere Kanäle: Jeweilige Beschwerdestelle der einzelnen Ämter, Ordnungsamt-App, Service-Nr. 115
- Bei Widerspruchsverfahren kann vorab der Widerspruchsbeirat eine Empfehlung aussprechen, dieser wird oft auch gefolgt
Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es Ansätze gebe, wie Beschwerden vorbeugend entgegengewirkt werden kann. Herr Hönicke gibt an, dass das Bezirksamt sehr aktiv sei was Bürger:innensprechstunden und Pressemitteilungen anbelange. Auch über Veranstaltungen (Schulgipfel, Jugend-BVV, Workshops, u. a.) oder Publikationen wie Rathaus-Nachrichten werde immer versucht, mit Bürger:innen in Kontakt zu bleiben. Daneben gibt es noch die Bürger:innenbeteiligungsstelle, an die sich Menschen wenden können. Es sei schwer, alle Menschen zu erreichen, gerade in der Pandemie. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
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