Auszug - Bericht des Bezirksamtes und Aussprache dazu  

 
 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste
TOP: Ö 3
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

 

 

 

 

Herr Hönicke berichtet wie folgt.

 

  1. Bürgeramt
  • im September wurden in den Lichtenberger Bürgerämtern 22.710 Kund:innen bedient (berlinweit Platz 2)
  • beim Terminangebot lag Lichtenberg mit 15.469 gebuchten Terminen berlinweit auf Platz 3

 

  1. Wohnungsamt
    1. Bearbeitungszeiten Wohngeld und WBS
  • die Bearbeitungszeit im Wohngeld betrug im Oktober 14,67 Wochen; die Antragszahlen steigen weiter
  • die Bearbeitungszeit der WBS-Anträge lag auch im Oktober bei 8 Wochen
    1. Wohngeldreform
  • der angemeldete Personalbedarf von 24 VZÄ wurde wie folgt bewilligt: 13 unbefristete VZÄ, 11 befristete VZÄ (Finanzierungszusage bis 31.12.2024)
  • wegen des hohen Stellenaufwuchses wurde nach einem neuen Standort für das Wohnungsamt gesucht: derzeit laufen Verhandlungen für Büroräume in der Wartenberger Str. 24 in Hohenschönhausen

 

  1. Standesamt/Einbürgerung
    1. Standesamt
  • kein weiterer Aufwuchs bei den Rückständen Geburt (ältester Fall Ende August 2022)
  • die Rückstände im Eheregister konnten deutlich verringert werden (ältester Fall Anfang September 2022)
  • im Sterberegister gab es keine Veränderungen (ältester Fall Ende Oktober)
  • Terminvergabe: Geburten und Eheregister – ca. 4 Wochen, Sterberegister – tagaktuell, Urkundenstelle – ca. 3 Wochen)
  • die Auswirkungen der mit dem 3. PStRÄndG (Personenstandsrechtsänderungsgesetz) auf das Standesamt zugekommenen erheblichen Mehrarbeiten sind in den vorgenannten Punkten noch nicht enthalten
    1. Einbürgerung
  • die Bearbeitungszeit liegt aktuell bei 6 bis 24 Monaten und ist abhängig vom Herkunftsland, dem Schwierigkeitsgrad und dem Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • die Liste der Antragstellenden wird derzeit chronologisch bearbeitet: die Antragsstellenden bekommen eine E-Mail mit einem Terminvorschlag für die Antragsabgabe; der E-Mail werden der Antrag, ein Merkblatt sowie eine Checkliste über die vorzulegenden Unterlagen beigefügt
  • das letzte Auswahlverfahren war erfolglos; die einzige Bewerberin hatte dann doch kein Interesse an einer befristeten Stelle

 

  1. Wahlamt
    1. Wiederholung Berliner Wahl
  • die Vorbereitungen auf eine mögliche Wahlwiederholung der Berliner Wahlen am 12.02.2023 laufen bereits auf Hochtouren; hierfür wurde zusätzliches Personal aus den anderen Abteilungen abgefordert (BA-Schluss vom 08.11.2022)
  • Wahllokale: sofern es bei dem bisherigen Zeitplan bleibt, müssen die Wahllokale in der 49. KW feststehen; um die neuen Regelungen (mind. 3 Wahlkabinen, besseres Warteschlangenmanagement) umzusetzen, müssen sie vorab vor Ort geprüft werden
  • Wahlhelfende: es wurden alle Wahlhelfenden der Wahl 2021 angeschrieben und um erneute Unterstützung gebeten; aktuell liegen ca. 1.400 Bereitschaftserklärungen vor (Soll: 3.700); die Einsatzplanung kann erst nach Festsetzung der Wahllokale erfolgen
    1. Wiederholung Bundestagswahl
  • der Termin für eine mögliche Wahlwiederholung der Bundestagswahl wird grundsätzlich durch den Landeswahlleiter festgelegt;
  • der Wahlkreis 86 (Lichtenberg) ist mit 6 Wahlbezirken (11 407, 11 409, 11 513, 11 519, 11 615 und 11 616) sowie drei Briefwahlbezirken (11 4D, 11 5H, 11 6I) betroffen
  • in vier der sechs Wahlbezirke wurde die Wahlhandlung nach 18:30 Uhr beendet; die anderen beiden Wahlbezirke wurden über die Briefwahlbezirke mit einbezogen
  • bisher wurden in Lichtenberg die Wahllokale mit standardmäßig zwei Wahlkabinen ausgestattet; es wurden bereits weitere (barrierefreie) Wahlkabinen bestellt
  • die Rechtsmittelfrist läuft am 10.01.2023 ab; werden keine Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, gilt eine Frist von 60 Tagen zur Durchführung der Wiederholungswahl

 

Herr Hönicke erläutert auf Nachfrage von Frau Zimmer (DIE LINKE.), dass der Senat nach seiner Kenntnis das Urteil des Landesverfassungsgerichts akzeptiert und nicht dagegen vorgehen will. Zu den weiteren Nachfragen nach Urlaubssperren und der Idee von Wahllokalen in Schulen ergänzt Herr Hönicke, dass mit den Schulen ins Gespräch gegangen wird und das Thema Urlaubssperre beraten werden wird, wobei es eine solche für das Amt für Bürgerdienste schon gibt.

 

Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Wahlkreise im Zuschnitt die gleichen sein werden, wie es mit dem Personal bzw. Wahlhelfenden aussieht und ob die Wahlzettel zentral organisiert werden, um Fehler zu vermeiden. Herr Hönicke bestätigt diese Punkte und weist darauf hin, dass dieses Mal besondere Dokumentationspflichten bestehen und sogar die Verpflichtung, die Wahlunterlagen allesamt vorab zu kontrollieren. Für Wahlhelfende werde seit der Urteilsverkündung durch das Landesverfassungsgericht aktiv geworben. Zusätzlich soll die Briefwahl beworben werden, um gerade im Winter für ältere Menschen Erleichterung zu bieten. Regulärer Wahltermin werde der 12.02.2023 sein.

Eine weitere Frage bezieht sich auf die nun weggefallenen Erstgespräche bei Einbürgerungen und wie es sich hier mit denen verhalte, die das Amt um einen Termin ersucht hatten und noch keinen Termin erhalten haben. Herr Hönicke führt dazu aus, dass diese Personen, ebenfalls auf der Warteliste stehend, der Reihe nach kontaktiert werden. Es gebe beide Möglichkeiten, entweder die direkte Antragsabgabe oder die vorherige Inanspruchnahme eines Erstgesprächs.

 

Herr Drewes (AfD) erkundigt sich danach, was das Bezirksamt zur Gewinnung von Wahlhelfenden unternimmt und ob Mitglieder der BVV als Wahlhelfende eingesetzt werden dürfen. Herr Hönicke führt aus, dass das derzeit geprüft wird und er auf baldige Rückmeldung dazu hofft. Herr Hönicke geht weiterhin davon aus, dass die Anreize des Erfrischungsgelds i. H. v. 240,- € oder 3 Tage zusätzlicher Urlaub für Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst zu einer hohen Beteiligung führen werden.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

Ausdruck vom: 11.01.2023

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