Auszug - Schwerpunktthema: Digitalisierung und Onlinezugangsgesetz
Frau Hänisch hat diesbezüglich alle Fachämter abgefragt. Der Fragenkatalog nebst Antworten wird den Ausschussmitgliedern in gedruckter Form vorgelegt (siehe Anlage). Es fehlen auf Grund der Kürze der Zeit einige wenige Rückmeldungen; diese werden nachgereicht.
Frau Hänisch führt aus, dass es hinsichtlich der Digitalisierung von Verfahren keine berlinweite Übersicht gebe – woraus letztlich auch die vorgenannte Abfrage an die Fachämter resultiert – und im Steuerungsdienst daher keine umfänglichen Kenntnisse vorliegen. Ggf. notwendige Haushaltsmittel müssen im Landeshaushalt eingestellt werden, wenn bspw. Fachverfahren mitsamt IT betroffen sind. Ansonsten empfiehlt Frau Hänisch, dass sich die Ausschussmitglieder bei tiefergehenden Nachfragen die jeweils zuständigen Stadträt:innen einladen oder sich auch andere Ausschüsse bei Interesse mit einzelnen Verfahren befassen.
Herr Haustein (CDU) fragt nach, wie im Personalbereich der Umsetzungsstand i. S. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (EAU) ist und, ob bzw. wie sich die kürzlich erfolgte Novellierung des Nachweisgesetzes auf die Verwaltung auswirkt. Frau Hänisch entgegnet, dass sie zum Bereich Personal keine Auskunft geben könne.
Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, welcher Handlungsspielraum bestünde, wenn so vieles von SenFin abhinge. Frau Hänisch antwortet, dass es bei jedem Verfahren eine Senatsfachverwaltung gebe, die ihre Zustimmung erteilen müsse. In den letzten Jahren seien aber bei einigen Senatsverwaltungen auch Tendenzen erkennbar geworden, sich des Themas Digitalisierung, auch mit entsprechenden personellen Ressourcen, stärker anzunehmen. Der Bezirk habe hier schon gewissermaßen Einfluss und könne seine Erfahrungen in die Entscheidungsprozesse einfließen lassen.
Herr Drewes (AfD) stellt fest, dass Fachverwaltungen oft die verschiedensten IT-Systeme nutzen würden. Frau Hänisch antwortet, dass dies nicht unbedingt immer von Nachteil sei. Bei größeren Fachverfahren gebe es schon von Beginn an einheitliche Softwarelösungen. Ein bedeutsamer Mangel läge eher in der fehlenden Verbindung zwischen einzelnen Softwarelösungen.
Herr Apitz (FDP) möchte hinsichtlich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wissen, ob es einen Gesamtüberblick hierüber gäbe. Bestimmte Dienstleistungen müssten bis Ende 2022 bspw. online verfügbar sein. Frau Hänisch gibt an, dass ihr dazu nichts genaues bekannt sei, sie eine solche Übersicht allerdings begrüßen würde. Ansonsten gebe es noch den IKT-Lenkungsrat, der in den letzten Jahren allerdings oft kleinteilig operativ tätig gewesen sei. Dies würde aber gerade evaluiert und solle sich ändern. Herr Hönicke ergänzt, dass es auch an grundsätzlichen Dingen wie der sog. eAkte mangelt.
Herr Apitz (FDP) schlägt vor, dass das Thema Digitalisierung in allen Fachausschüssen einmal besprochen werden sollte.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die Ausschussmitglieder bedanken sich bei Frau Hänisch.
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