Auszug - Berufung des Bezirksfrauen*beirates  

 
 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste
TOP: Ö 7.1
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 17.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/0186/IX Berufung des Bezirksfrauen*beirates
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinWiKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

 

 

 

 

Die Drucksache wurde im Rahmen der letzten beiden Sitzungen beraten.

 

Die Stellungnahme des Rechtsamts hinsichtlich der eingereichten Fragen ist allen Ausschussmitgliedern zugegangen. Danach sei die Wahl rechtlich nicht zu beanstanden.

 

Herr Grunst führt aus, dass er sich gewünscht hätte, dass das Thema Gleichstellung bei einer weiblichen Stadträtin angesiedelt ist und nicht beim Bezirksbürgermeister. Die Entscheidung für die einzelnen Mitglieder seien durch die Jury in Einzelabstimmung getroffen worden. Das Bezirksamt habe sodann lediglich über eine Liste abgestimmt.

Das Antwortschreiben an abgelehnte Bewerberinnen sei ungünstig formuliert gewesen und nicht in Ordnung. Über die Begründung habe allerdings die Jury entschieden.

Herr Grunst schlägt vor, dass gegen Mitte der Wahlperiode, also im Jahr 2023, eine Arbeitsgruppe gegründet wird (bspw. durch die BVV oder einen Ausschuss). In dieser sollen die Kriterien für die nächste Wahlperiode besprochen und geschärft werden.

Herr Grunst weist daneben noch einmal darauf hin, dass jede Fraktion auch eine eigene Vertretung in den Frauen*beirat entsenden kann und soll.

Ansonsten wird Herr Grunst das Gespräch mit der Verfasserin des Antwortschreibens suchen. Gleichwohl sollte der Blick nach vorne gerichtet werden.

 

Herr Haustein (CDU) fände es begrüßenswert, wenn mit den Betroffenen, die die schwierigen Antwortschreiben erhalten haben, ins Gespräch gegangen werden würde. Laut Geschäftsordnung des Frauen*beirats aus der letzten Wahlperiode durften nur 20 Personen gewählt werden, gewählt wurden nun allerdings 23. Problematisch sei zudem, dass sich darunter Mitarbeiterinnen des Bezirksamts befänden. Die Antwort des Rechtsamts würde sich eher nach einer politischen Aussage als nach einer rechtlichen Bewertung anhören bzw. lesen. In diesem Zusammenhang bittet Herr Haustein (CDU) um Klarstellung hinsichtlich möglicher Einflussnahme auf die Stellungnahme.

 

Herr Grunst entgegnet, dass er die Unterstellung der Einflussnahme entschieden zurückweist. Er sei ferner nicht zuständiger Stadtrat für den Frauen*beirat. Vielmehr seien alle Mitglieder des Bezirksamts an der Entscheidung über die seitens der Jury vorbereiteten Auswahl beteiligt gewesen. Herr Grunst bittet um Diskussion auf Sachebene und ggf. konstruktive Vorschläge.

 

Frau Zimmer (DIE LINKE.) weist darauf hin, dass der Beirat eine beratende Funktion auch für das Bezirksamt hat. In diesem Zusammenhang sei zu kritisieren, wenn Mitglieder des Beirats gleichzeitig Mitarbeiterinnen im Bezirksamt seien.

 

Herr Grunst antwortet, dass sich darüber sicherlich diskutieren ließe. Mitarbeiterinnen seien bei dieser Wahl aber wohl nicht ausgeschlossen gewesen.

 

Frau Zimmer (DIE LINKE.) erwidert, dass es bei BVV-Verordneten aber bspw. grundsätzlich so sei, dass eine gleichzeitige Tätigkeit in der Verwaltung ausgeschlossen ist, und bleibt daher bei ihrem Punkt.

 

Herr Haustein (CDU) führt aus, dass er es höchstproblematisch sehe, wenn Bezirksamtsmitglieder sich quasi selbst beraten und fragt nach, ob Herr Grunst hier nicht einen Gewissenskonflikt sehe.

 

Herr Grunst antwortet, dass er keinen Gewissenskonflikt sehe, da ein Beirat grundsätzlich andere Funktionen habe.

 

Bezüglich der Eingabe 9/IX kommen die Ausschussmitglieder darin überein, dass keine schriftliche Antwort notwendig ist. Vielmehr sollen Herr Grunst und Frau Zimmer als Vorsteherin der BVV mit der Petentin ein abschließendes Gespräch führen.

 

Herr Grunst bittet die Ausschussmitglieder um Mitnahme der Frage in die Fraktionen, ob und welche Beiräte, etc. ggf. noch von Unstimmigkeiten betroffen sind.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

 

Ausdruck vom: 29.09.2022

Seite: 1/2

 

 
 

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