Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Partizipations- und Integrationsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lichtenberger Beratungs- und Begegnungszentrum LIBEZEM
Ort: Rhinstraße 9, 10315 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Vorsitzende Fr. Kliemann erteilt Frau Bezirksstadträtin Camilla Schuler (stellvertretend für den Bezirksbürgermeister Michael Grunst) und Frau Bärbel Olhagaray das Wort für den Bericht des Bezirksamtes.

 

Es folgt der Bericht des Bezirksamts, der dem Ausschuss für das Protokoll schriftlich übermittelt werden soll.

 

Am 12.5.22 stellte sich der neue vietnamesische Botschafter vor. Themen des Austausches waren u.a. die Städtepartnerschaft mit dem Partnerbezirk in Hanoi, die Situation der vietnamesisch stämmigen Bevölkerung in Lichtenberg, der Vietnamesen aus der Ukraine und das Dong Xuan Center.

 

54.000 Personen aus der Ukraine haben sich beim Landeseinwohneramt registriert. Dabei sind die Ukrainer die drittgrößte ausländische Gemeinschaft in Berlin (nach der Türkei und Polen). 44.000 Menschen haben bereits Unterstützung durch die Sozialämter in Berlin erhalten. Die Berliner Schulen haben bereits 3200 Kinder aufgenommen (Stand 10.05.2022). Es wird damit gerechnet, dass die Zahlen weiter steigen.

 

In Lichtenberg sind offiziell 2800 Personen aus der Ukraine beim Sozialamt registriert und bekommen Sozialleistungen. Die meisten von ihnen wohnen in Rummelsburg, Friedrichsfelde und Karlshorst (Statistik vom Sozialamt Lichtenberg).

 

Ab dem 1. Juni 2022 soll der Rechtskreiswechsel vom Sozialamt zum Jobcenter erfolgen. Zwei Drittel der erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten können ihren Status zum 1. Juni nicht ändern, da sie noch keinen Aufenthaltstitel haben und die bislang vom LEA ausgestellten Fiktionsbescheinigungen nicht den Anforderungen des SGB II entsprechen.

 

Von den ca. 40.000 Personen, die einen Antrag beim LEA gestellt haben, haben nur ca. 11.000 einen Aufenthaltstitel gem. § 24 AufenthG erhalten. In Lichtenberg sind es von ca. 2800 Personen nur ca. 300, die damit die Voraussetzungen für einen Wechsel zum Jobcenter erfüllen. Ca. 20 % der Gruppe werden dagegen wegen des Alters und der Pflegebedürftigkeit weiter in die Zuständigkeit des Sozialamtes verbleiben.

 

In diesem Zusammenhang sind 2 Infoveranstaltungen zum Thema Rechtskreiswechsel/Arbeitssuche für ukrainische Frauen geplant. Die erste Veranstaltung wird von der Gleichstellungsbeauftragten Frau Kundel gemeinsam mit dem Jobcenter am 24.06.22 und die zweite voraussichtlich am 02.07.22 von der Beauftragten für Gute Arbeit Frau Fahrnländer  organisiert.

 

In den letzten Wochen stieg das Gefahrrisiko allein reisender Frauen aus der Ukraine. Ein Fall wurde in Lichtenberg bekannt. Der Bezirk möchte sich zukünftig für die Schaffung spezieller Schutzunterkünfte für diese Zielgruppe stärker einsetzen.

 

Kriterien für die Verteilungsentscheidungen nach Berlin sind enge familiäre Bindung, Wohnung, Arbeits-, Schul-, oder Studienplatz in Aussicht. Eine Ausnahme gibt es für Schutzbedürftige (pflegebedürftige) Menschen. Ein Anstieg im traumatisierten Bereich ist zu erwarten. Man versucht sich einzustellen.

 

Schule/KiTa sind im Moment eher unproblematisch, da die meisten Kinder in die Regelklassen aufgenommen werden. In Lichtenberg wurden insgesamt 200 Schulanträge und 70 Kitaanträge gestellt (20 Kitagutscheine wurden erteilt). 80 Kinder wurden in den Regelklassen aufgenommen, 49 in die Willkommensklassen, 48 warten noch auf einen Schulplatz. Insbesondere für Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahre ist es problematisch, einen Schulplatz zu erhalten (nach Angaben vom Netzwerk Rummelsburg). Es besteht eine Schulpflicht, sobald der Aufenthaltsstatus nach §24 AufenthG beantragt wurde. Viele Kinder sind trotzdem noch nicht für einen Schulplatz angemeldet, da die Mütter möglichst bald in die Ukraine zurück wollen oder die Kinder bisher online lernen können.

 

Die gesundheitliche Situation bleibt angespannt: Nur 1/3 der Ukrainerinnen und Ukrainer haben eine zweite Covid-Impfung. Eine Drittimpfung hat man in der Regel nicht. Masernimpfquote ist in der Ukraine insgesamt deutlich niedriger. Bei 4-bis 6-Jährigen betrage der Anteil der Geimpften lediglich 30 %. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Kinder hier vor einem Kitabesuch untersucht und ggf. nachgeimpft werden. Das Gleiche gilt auch für Schulkinder.

 

Die Wohnsituation ist ebenso angespannt; es sind keine Unterkünfte für Geflüchtete vorgesehen und es gibt keine qualifizierte Wohnungsberatung. In der Gotlindestr. 93 hat eine ASOG Unterkunft eröffnet und bereits 5 Familien aus der Ukraine aufgenommen (20 Personen insgesamt). Die Familien wurden am Anfang ehrenamtlich untergebracht und wohnen dort bereits seit 2 Monaten kostenlos. Insgesamt wurden seit dem 15.03.2022 28 Haushalte mit 87 Personen  in ASOG Unterkünften untergebracht. Die Unterbringung in ASOG Unterkünften berechtigt nicht zu einem Aufenthalt in Berlin, deswegen ist die Zukunftsperspektive der Betroffenen völlig offen. So könnten sie später zum Ankunftszentrum in Tegel geschickt und von dort aus in andere Bundesgebiete verteilt werden.

 

Es fand der Betreiberwechsel in der GU Wollenberger Str. zum 1. Juni 2022 statt. Die Kapazitäten des bisherigen Betreibers, des landeseigenen Unterbringungsbetriebes werden für neue Unterkünfte benötigt. Den Zuschlag hat die Milaa GmbH erhalten, die bereits im Bezirk die GU Wartenberger Str. betreibt. Im Herbst 2023 soll das Tempohome dann freigezogen und final abgebaut werden.

 

Die Eröffnung der neuen Unterkunft für Geflüchtete in der Rheinpfalzallee 83 verzögert sich um weitere Wochen. Grund sind Probleme mit der Möblierung. Vor der Eröffnung sollen die Anwohnerinnen und Anwohner vom LAF umfangreich informiert werden.

 

Am 16.5.22 fand eine Erstverständigung der AG Integrationsfonds  über bezirkliche Förderkriterien des Integrationsfonds, wirksam ab 2023 statt. Der  Bedarf entstand durch die bisher angedachten Kürzungen. Gemeinsam mit den in der AG vertretenen Abteilungen sollen Förderkriterien erarbeitet werden, die sich an den bezirklichen Bedarf orientieren. Die Basis für die Diskussion bildet ein vom Integrationsbereich erstelltes Papier mit umfangreichen Datenmaterial zur Zuwanderung in den Bezirk und den einzelnen Bedarfen in den unterschiedlichen Hauptmigrantengruppen von Spracherwerb bis spezifischen Angeboten für Frauen oder Männern,

 

Fr. Olhagaray fügt hinzu, dass einige ukrainische Geflüchtete in den LAF-Unterkünften wohnen, vor allem Familien mit Hilfebedürftigen Kindern oder diejenige, die keine private Unterkunft finden.

 

Aus dem Ausschuss kommt die Frage, wie der Aufenthaltstitel erteilt wird.

 

Fr. Olhagaray erklärt, dass die Aufenthaltstitel nach einer dienstlichen Überprüfung erteilt werden kann.

 

Fr. Usik (Fraktion CDU) fragt, ob es geplant ist, die Anträge für den Job Center nach dem Beispiel der Anträge aus dem Sozialamt zu verkürzen?

 

Fr. Olhagaray berichtet, dass die Frage bereits von verschiedenen Seiten gestellt wurde. Im Job Center selber sind Erleichterungen bei der Antragsstellung geplant.

 

Hr. Eisenhardt (Fraktion AfD) fragt, welche Rechte eine Aufenthaltserlaubnis gibt?

 

Fr. Olgagaray antwortet, dass die Aufenthaltserlaubnis eine Anerkennung als Kriegsflüchtling bedeutet.

 

Hr. Eisenhardt (Fraktion AfD) fragt, wie die Kinder der ukrainischen Geflüchteten ins Schulsystem integriert werden?

 

Fr. Olhagaray antwortet, dass es zusätzlich zu den Angeboten der Arche verschiedene Überlegungen gibt, wie man Kinder ins Schulsystem integriert. Manche Familien sagen allerdings, sie wollen, dass die Kinder nach dem ukrainischen Schulsystem unterrichtet werden. Die Schule ist nicht verpflichtend, bevor man eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.

 

Eine weitere Frage aus dem Ausschuss: Was für Unterkünfte sind für die ukrainischen bedürftigen Frauen geplant?

 

Fr. Olhagaray antwortet, dass Herr Bezirksbürgermeister Grunst in der Runde der Bezirksbürgermeister.innen mit der Bürgermeisterin Giffey das Thema angesprochen hat. Diese Frauen gehören zu den vulnerablen Gruppen und werden mit einer Unterkunft versorgt. Soziale Wohnhilfe steht ihnen ebenso zur Verfügung. Wer da Hilfe beantragt, kann in der Regel deutschlandweit verteilt werden. Aber für diese Gruppe ist es nicht der Fall.

 

Hr. Nguyen fragt, wie der aktuelle Stand zu den Zahlen der vietnamesischen Geflüchteten aus der Ukraine ist?

 

Fr. Olhagaray berichtet, dass diese Personen Asylanträge stellen. Sie werden anders behandelt: Als Flüchtlinge, aber nicht als Kriegsflüchtlinge.

 

Hr. Nam Anh Nguyen berichtet, man hat in seinem Verein Kleiderhilfe organisiert.

 

Hr. Davis (Bündnis 90/Die Grünen) fragt zum aktuellen Stand der Unterkunft in der Gotlindestraße.

 

Fr. Olhagaray betont, bei den Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich nicht um die obdachlosen Menschen, aber der Eigentümer in der Gotlindestraße erlaubt vorübergehend ihren Aufenthalt dort. Die Zukunft ist allerdings nicht sicher.

 

Aus dem Ausschuss kommt eine weitere Frage: Wie viele Roma-Kinder finden keinen Kita-Platz?

 

Fr. Szilagyi erzählt, man kann die Kita-Gutscheine bekommen. Davon werden aber keine neuen Kita-Plätze entstehen. Die Sprachförderung ist die Voraussetzung. Sonst bekommt man auch mit einem Gutschein keine Plätze.

 

Ausdruck vom: 12.09.2022

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PartInt - Bericht BA Ausschuss 24.5.22 (20 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
 
 

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