Auszug - Schwerpunktthema: Standesamt (Das Bezirksamt wird gebeten, sofern Herr Hönicke abwesend ist, um Vertretung bzw. Teilnahme und Aufbereitung des (vereinbarten) Schwerpunktthemas.)  

 
 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste
TOP: Ö 6
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Hunger führt durch die beiliegende Präsentation (siehe Anlage).

 

Herr Drewes (AfD) fragt bezugnehmend auf die Aussage, dass in über 80 % der Vorgänge eine Auslandsbeteiligung erforderlich sei, nach, wie es um die Sprachkenntnisse der MitarbeiterInnen stehe.

Herr Hunger antwortet, dass Auslandsbeteiligungen nicht immer Sprachbarrieren zur Folge hätten. Bei Vorgängen, wo dies der Fall ist, werde entweder ein Dolmetscher hinzugezogen oder eine dritte Person, die entsprechend geeignet ist bzw. vereidigt ist.

 

Herr Hoffmann (CDU) fragt nach, ob es neben fachlichen Erwägungen denn auch den politischen Willen gebe, dass Fristen bei Vorgängen regulär eingehalten werden können, ob es Anreize für die Ausbildung gebe bzw. welche gesetzt würden, und ob die Anzahl der Stellen großzügiger ausgestaltet werden sollte.

Herr Hunger antwortet, dass die Anzahl der benötigten Stellen im Rahmen einer landesweiten Untersuchung bzw. Begutachtung ermittelt wurde. Dabei sei für Lichtenberg im Ergebnis festgestellt worden, dass 12-13 die geeignete Anzahl an Stellen darstelle. Da sich Lichtenberg auf Grund der Rückstände für 14 Stellen entschied, ist der Bezirk derzeit sogar besser ausgestattet als andere Bezirke.

Herr Hönicke ergänzt, dass er der Hoffnung sei, dass die bestehende Besetzung beibehalten werden könne. Allerdings sei der Arbeitsmarkt sehr angespannt. Anreize zu schaffen sei eine grundsätzliche Herausforderung in der Verwaltung.

Herr Hunger führt weiter aus, dass das Arbeitsklima im Standesamt proaktive Unterstützung erfahre und sich augenblicklich auf einem sehr guten Niveau befinde. Dies mache sich beispielsweise an der geringen Fluktuation bemerkbar. Über Trainee-Stellen würde bisweilen versucht, Anreize zu schaffen bzw. für eine Tätigkeit im Standesamt geworben.

 

Herr Apitz (FDP) fragt, warum auf Grund der genannten Absage ein neues Auswahlverfahren gestartet werden musste und ob es keine weiteren geeigneten Bewerber:innen gegeben habe. Herr Apitz (FDP) fragt weiterhin, ob es sinnvoll sei, die Leistung der Vaterschaftsanerkennung angesichts der Tatsache, dass sie dort im Gegensatz zum Jugendamt gebührenpflichtig ist, im Standesamt überhaupt anzubieten.

Herr Hunger entgegnet, dass zwei Personen nach ihrer Zusage abgesprungen seien. Die genauen Gründe hierfür seien nicht bekannt. Gleichwohl sei der Konkurrenzdruck auch zwischen den Standesämtern, ob in Berlin oder anderenorts, relativ hoch. In der Folge musste eine Stelle neu ausgeschrieben werden.

Der Vorteil einer Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt sei neben der Gebührenfreiheit, dass diese bereits vor der Geburt geschehen könne. Im Standesamt gäbe es daher kaum noch Fälle.

 

Frau Brechel (SPD) fragt nach, ob eine zweiwöchige Grundausbildung nicht zu kurz sei für eine solch vielfältige Tätigkeit. Weiterhin fragt Frau Brechel (SPD) bezugnehmend auf einen ihr bekannten Fall einer Mutter mit bulgarischer Staatsangehörigkeit, ob es in einem solchen Fall bei der Ausstellung einer Geburtsurkunde grundsätzlich Informationen aus dem Geburtsland der oder des Betroffenen bedarf?

Herr Hunger führt aus, dass es sich hinsichtlich der zwei Wochen um die reine Grundausbildungszeit handele, bei der es noch nicht in alle Details gehe. Die Ausbildung dauert insgesamt sechs Monate. Neue Mitarbeiter:innen würden in den ersten sechs Monaten ihrer Tätigkeit auch erst einmal nur für ein Register eingesetzt, bevor später weitere Register hinzukommen. So sei gewährleistet, dass es zu keiner Überforderung kommt. Bei schwierigeren Fällen stünde zudem immer Unterstützung bereit. Hinsichtlich des Falls mit der Geburtsurkunde könnten mögliche Gründe bspw. die Schreibweise des Nachnamens oder das Erfordernis einer Übersetzung sein. Zudem sei es von Einzelfall zu Einzelfall verschieden, welches landesspezifische Recht anzuwenden sei – neben der Schreibweise kann es hier bspw. auch um die Frage gehen, welche Vornamen überhaupt gewählt werden dürfen.

 

Herr Drewes (AfD) fragt, welcher Voraussetzungen es bedarf, um die Ausbildung anzutreten. 

Herr Hunger antwortet, dass Voraussetzung entweder ein abgeschlossenes Bachelor-Studium – bspw. in der Fachrichtung Verwaltung, öffentliches Recht, o. ä. – oder eine abgeschlossene Ausbildung für Beamte im gehobenen Bereich sei.

 

Herr Hoffmann (CDU) fragt, welche Maßnahmen wirtschaftlicher Natur geeignet seien, die Attraktivität des Berufes zu erhöhen. Politische Anstrengungen dahingehend bedürften einer Prioritätensetzung.

Herr Hönicke entgegnet, dass dieses Thema u. a. auf der Bezirksamtsklausur besprochen worden sei. Mit Hinblick auf die Fragen, wie Personal gehalten, entwickelt und gefördert werden könne. Viele junge Menschen würden bspw. relativ häufig und schnell von der Bezirks- auf die Senatsebene wechseln, allein weil dort die Vergütung höher ist; wohlgemerkt bei gleicher Tätigkeit. Das Bezirksamt verfolge prioritär die Ziele, die Digitalisierung voranzubringen, die Ausstattung von Arbeitsplätzen zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Ein grundsätzliches Problem bliebe aber wie bereits gesagt, dass der Arbeitsmarkt leergefegt sei.

 

Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) fragt hinsichtlich des Umstands der persönlichen Haftung von Standesbeamt:innen, ob diese begrenzt oder unbegrenzt gegeben sei.

Herr Hunger gibt an, diese Frage nicht ad hoc beantworten zu können. Es ging aber bei Haftungsfragen i. d. R. nicht um geldwerte Vor- oder Nachteile, sondern bspw. um falsch ausgestellte Urkunden.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Die Ausschussmitglieder bedanken sich und verabschieden sich von Herrn Hunger.

 

Ausdruck vom: 22.06.2022

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EBB-005-IX_-_Protokoll_220518_Anlage (2422 KB) PDF-Dokument (1859 KB)    
 
 

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