Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
TOP: Ö 5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:02 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Vorgestellt wurden Bau- und Planungsvorhaben der Vorlage zur 7. Sitzung und jener zur 9. Sitzung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management.

 

Die vom Ausschussvorsitzenden zur Vorstellung vorgeschlagenen Punkte auf der Vorlage zur 9. Sitzung wurden um folgende Punkte ergänzt:

         Gustav-Holzmann-Straße 8 (auf Bitte des Investors)

         Alfred-Kowalke-Straße 39b (Herr Paulus)

         Rheinpfalzallee (Herr Andre)

         Landsberger Allee 131 (Herr Roßmann)

 

Herr Reypa möchte zu Bau- und Planungsvorhaben in der Münsterlandstraße 50 und Margaretenstraße 18 fragen. Die Vorhaben werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses vorgestellt. 

 

Bau- und Planungsvorhaben der Vorlage zur 7. Sitzung:

 

Marzahner Straße 21

Beantragt wurde eine Nutzungsänderung der Halle 5 eines Logistikparks aus Gewerbe- und Logistikeinheiten, eine Änderung am Halleneinbau und Mezzanineinbauten.

Es sollen Zwischengeschosse eingezogen werden, um zusätzliche Regale aufstellen zu können. Eine Nachfrage von Herrn Hudler zur Art der gewerblichen Nutzung wurde durch das Bezirksamt beantwortet.

 

Ferdinand-Schultze-Straße 85

Es handelt sich um einen Antrag auf Vorbescheid, mit dem die Genehmigungsfähigkeit eines Gebäudekörpers zur Errichtung von Künstlerwerkstätten bzw. eines Ateliersgebäudes angefragt wurde.

 

Landsberger Allee 116

Es handelt sich um einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage und Lebensmittelmarkt mit Besucherparkplätzen.

 

Es soll ein Gebäudekörper als 3. Zeile errichtet werden, für den bereits ein nicht mehr rechtlich bindender Vorbescheid existiert. Der geplante Baukörper ist breiter als die Gebäude der umgebenden Bebauung. Herr Güttler-Lindemann bittet um ein Votum des Ausschusses.

 

Herr Roßmann fragt, ob die vorhandene Einzelhandelsnutzung bestehen bleibt. Herr Reypa fragt nach einer Regenwasserversickerung auf dem Grundstück.

 

Her Güttler-Lindemann antwortet:

         dass geplant ist, die Einzelhandelsnutzung weiter zu tragen.

         Eine Regenwasserversickerung ist nicht Teil des Vorbescheids.

         Der angefragte Gebäudekörper hat acht Geschosse und ein Staffelgeschoss. Die Abstandsflächen bleiben auf dem Grundstück.

 

Wönnichstraße 8

Der Eigentümer des Grundstücks möchte ein Straßenkinderhaus Butze neu bauen, mit dem die Blockkante aufgenommen wird. Freiflächen werden rückseitig errichtet. Der Gebäudekörper soll etwas höher als die Nachbarbebauung errichtet werden und greift damit in Rechte des Grundstücksnachbars ein. Dieser müsste der Firsthöhe zustimmen, damit die Baugenehmigung erteilt werden kann.

 

Das Bezirksamt beantwortet Nachfragen von Herrn Petermann, Herrn Hudler und Herrn Reypa:

         Der Vorhabenträger plant keine Jugend-Freizeit-Einrichtung, sondern eine längerfristige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.

         Der Poller bleibt auf der Zuwegung zu den Stellplätzen des Verbrauchermarkts.

         Straßenbäume müssen für das Vorhaben nicht gefällt werden.

 

Sewanstraße 220

Genehmigt wurde der Neubau eines Wohngebäudes mit 102 Wohneinheiten und einer Parketage.

 

Das Erdgeschoss im Neubau soll für Stellplätze genutzt werden. Die vorhandene Stellplatzanlage wird entsiegelt, um Freiflächen für die Wohnnutzung herzustellen. Die Versiegelungsbilanz wird mit der Realisierung des Bauvorhabens verbessert. Die Geschossanzahl ist entlang des Gebäuderiegels gegliedert.

 

Die Nachfrage von Frau Navarro, weshalb keine Tiefgarage errichtet wird, beantwortet Herr Güttler-Lindemann mit dem Hinweis auf die höheren Kosten für die Errichtung einer Tiefgarage.

 

Kynaststraße 13

Eine Baugenehmigung wurde für den Neubau eines Wasserhauses (Museum und Hotel) sowie den Neubau des Pumpenhauses erteilt.

 

Das Grundstück wird bis auf wenige Freiflächen stark versiegelt. Der Gebäudekörper besitzt einen leicht gestaffelten Versatz. Das historische Pumpenhaus soll abgetragen und neu errichtet werden. Die Hotelnutzung ist zur Kynaststraße hin verortet. Die Baugenehmigung enthält acht Befreiungen und acht Ausnahmen vom festgesetzten Bebauungsplan XVII-4 Ostkreuz. Sie betreffen u. a. eine Überschreitung der Baulinie durch die Fassadendämmung und der Gebäudehöhe durch Technikaufbauten. Die planungsrechtlich maximale Geschossfläche von 25.000 m² wird um 2027 m² überschritten. Es wird keine extensive Dachbegrünung geben und der Anteil begrünter Dächer unterschreitet das planungsrechtlich vorgegebene Maß. Eine textliche Festsetzung zu Baumpflanzungen auf dem Grundstück wird nicht erfüllt.

 

Herr Roßmann bezieht sich in seiner Nachfrage auf eine Aussage von Herrn Kahn, nach der er eine organische Gebäudeform aufgrund von Forderungen des Stadtplanungsamts nicht hat realisieren können. Herr Güttler-Lindemann weist in seiner Antwort darauf hin, dass es bereits ein städtebauliches Konzept für den Entwicklungsbereich gab und dass die Senatsverwaltung eine höhere Bebauung gefordert hätte.

 

Bau- und Planungsvorhaben der Vorlage zur 9. Sitzung:

 

Landsberger Allee 131

Mit dem Planungsvorhaben an einem vorhandenen Bürodienstleistungsstandort soll der Standort intensiver genutzt werden. Geplant ist u. a., weitere Geschosse zu errichten, die Parkpalette zu begrünen, die gewerblichen Nutzungen um gastronomische Angebote zu erweitern. Bei Umsetzung des Planungsvorhaben wird eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ca. 5,0 erreicht. Das Bezirksamt bewertet die Umbaumaßnahme als zu groß geraten. Der geplante Gebäudekörper passe mit seiner Baumasse und Höhenentwicklung nicht in die umgebende Bebauung.

 

Herr Hudler hält die Lage für einen repräsentativen Bau ideal und fragt, was (an dem Standort rechtlich) möglich wäre. Herr Roßmann unterstützt die Position des Stadtplanungsamts, wünscht sich mehr Nutzungsmischung und einen filigraneren Baukörper und spricht sich für die Weiterentwicklung des Standorts aus.

 

Rheinpfalzallee

Geplant wird eine 3-zügige Grundschule auf einer Fläche von ca. 11.000 m², die bei einer maximalen Gebäudehöhe von ca. 12 Metern drei Vollgeschosse aufweist. Die Baumasse ist auf drei Baukörper verteilt, wobei ein Baukörper separat steht. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Das Schul- und Sportamt hat großen Druck, Grundschulplätze zu schaffen.

 

Herr Hudler fragt, woran es liegt, dass der Fertigstellungstermin für den Schulneubau kippelt, ob es eine Mobilitätsuntersuchung gibt, die Zuwegung die prognostizierten Verkehre aufnehmen kann und ob Bäume am Grafenauer Weg gefällt werden müssen.

 

Das Bezirksamt antwortet, dass:

         kein Ausbau des Grafenauer Wegs geplant sei

         die Publikumserschließung von der Zwieseler Straße her erfolgen soll

         die Bäume erhalten bleiben

         es aufgrund des Bauuntergrunds keine Schule in Typenbauweise werden wird

         eine Inbetriebnahme der Schule nicht vor 2026 zu erwarten sei, weshalb der Standort noch nicht in die Schulentwicklungsplanung aufgenommen worden ist.

         ein Architektur-Wettbewerb noch nicht gestartet wurde

         die Howoge bauen soll.

 

Herr Andre sieht die Zufahrt für die Bauphase kritisch. Herr Wolf fragt, ob eine Baugrunduntersuchung erfolgte. Frau Usik fragt, was mit den erhofften Synergieeffekten mit der Lew-Tolstoi-Schule gemeint sei.

 

Das Bezirksamt informiert, dass:

         Information über die Abwicklung der Bauverkehre noch nicht vorliegen

         wegen Erschütterungsemissionen kein Typenbau in Frage kommt

         Altlasten auf dem Grundstück vorliegen

         Flächen, z. B. für die Erschließung der Lew-Tolstoi-Schule und der neuen Grundschule, mehrfach genutzt werden sollen

 

Eine Frage von Herrn Dr. Frommer (Gast) zur Flächenvorsorge für Neubauten von Grundschulen beantwortet Frau Keküllüoğlu.

 

Landsberger Allee 296

Der Grundstückseigentümer plant die Errichtung eines Neubaus für einen Möbelmarkt. Er möchte neben dem Möbelmarkt einen weiteren Fachmarkt unterbringen. Das Bezirksamt weist auf den notwendig geringen Flächenanteil an zentrenrelevantem Sortiment hin.

 

Rhinstraße 137

Es liegen zwei Anträge auf Vorbescheid für einen Neubau von Bürogebäuden mit Tiefgarage vor. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Öffnung der Baukörper nach Süden hin, wodurch in einer Variante eine Geschossfläche von 54.000 m² und in der anderen Variante eine Geschossfläche von 71.000 m² entsteht. In den Anträgen auf Vorbescheid wird nach dem zulässigen Nutzungsmaß gefragt.

 

Herr Paulus fragt nach einem Planerfordernis und verweist auf die verkehrliche Erschließung des Grundstücks und die Vorhaben auf dem Grundstück Rhinstraße 139. Herr Reypa fragt nach einer Flächenbilanz für Grün in den beiden Varianten. Herr Petermann empfiehlt, eine Verlegung der Fernwärmetrasse zu prüfen. Herr Güttler-Lindemann informiert, dass das Grundstück voll versiegelt ist. Herr Schmidt (Vorhabenträger) sagt, dass eine Tiefgarage angedacht sei.

 

Alfred-Kowalke-Straße 39b

Es handelt sich um einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes und für eine Nutzungsänderung. Eine Wohnungsbaugenossenschaft möchte die bestehende gewerblich genutzte Immobilie abbrechen und ein Wohngebäude mit drei Geschossen, Staffelgeschoss und 13 Wohneinheiten errichten. Der geplante Gebäudekörper bricht aufgrund des Leitungsbestands im Boden mit der Blockrandbebauung. Der Giebel zeigt zur Straße. Die Geschossflächenzahl beträgt ca. 1,44, die Grundflächenzahl ca. 0,36.

 

Mehrere Mitglieder des Ausschusses (Herr Petermann, Frau Stenzel, Herr Paulus, Frau Feige, Herr Roßmann) äußern zur Einpassung des Gebäudekörpers Bedenken oder wünschen sich eine modifizierte Kubatur. Herr Hudler wirbt dafür, das Vorhaben zu ermöglichen und sieht die städtebaulichen Bedenken nicht so stark.

 

Zur Alten Flussbadeanstalt 5

Die Vorstellung wird mangels Materials des Antragstellers vertagt.

 

Gustav-Holzmann-Straße 8

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage. Der Vorhabenträger stellt das Projekt vor.

 

Entstehen soll ein Gewerbeensemble, in das die Bestandsbauten teils integriert werden sollen. Neu errichtet werden soll ein 5-geschossiger, nach Westen orientierter Gebäuderiegel, ein zur Gustav-Holzmann-Straße adressierter Punktbau und eine Hochebene über einer Tiefgarage. Herr Groh (Vorhabenträger) erläutert zu den Nutzungen, dass eine Kita im Erdgeschoss des Neubauriegels, ein Gastronomiebetrieb im Bestandsgebäude und Werkstätten, Ateliers, Büro- und Gemeinschaftsflächen im Punktbau angedacht sind. 45 Pkw-Stellplätze sollen auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

 

Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet 5 des festgesetzten Bebauungsplangebiet XVII-10 Gewerbepark Klingenberg. Der Bebauungsplan gibt für es eine maximale Geschossflächenzahl von 1,0 rechtlich vor. Der Vorhabenträger plant mit einer GFZ von ca. 1,85 und benötigt daher zur Umsetzung der Planung eine Befreiung. Herr Groh kündigt an, das vorgestellte Projekt ohne Befreiung zu verwerfen.

 

Herr Güttler-Lindemann informiert, dass für eine Befreiung eine städtebauliche Begründung vom Vorhabenträger geliefert werden muss. Herr Paulus sieht die Gefahr, dass sich mit einer Befreiung das Gebiet wandelt. Die Grundzüge der Planung werden ihm zufolge berührt. Er schlägt ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren zur Lösung des planerischen Konflikts vor. Herr Hudler hofft, dass das Bezirksamt eine Befreiung wohlwollend prüft und fragt zur Zeitschiene für die Entscheidung über die Bauvoranfrage. Herr Petermann sieht die Gefahr, dass mit einer Befreiung produzierendes Gewerbe verdrängt wird.

 

Der Vorhabenträger antwortet, dass:

         eine städtebauliche Begründung für die Befreiung aus dem Nutzungskonzept herleitbar ist

         einer infrastrukturellen Überlastung durch nachgewiesene Pkw-Stellplätze entgegengewirkt wird

         mit dem Inhaber der Fa. Ferrum Lasercut 2016 eine Nutzung des Standorts bis Ende 2022 vereinbart wurde

         es für die Fa. Ferrum Lasercut Alternativstandorte gibt.

 

Herr Güttler-Lindemann kündigt eine Entscheidung über die Bauvoranfrage in den nächsten drei Monaten an.

 

Ferdinand-Schultze-Straße 85

Zwei Bauvoranfragen zur Errichtung von einem Werkstatt- und Bürogebäude sowie zur Errichtung von einem Rechenzentrum wurden positiv beschieden. Es wurde jeweils die Nutzungsart abgefragt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 220512_AS-ÖSM_FM_Bauvorhaben_prio (13 KB)      
 
 

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