Auszug - Festlegung der Stellvertreterregelung für die stellvertretenden Bürgerdeputierten
Wie bereits für diese Sitzung erfolgt, werden die Stellvertreter:innen je nach Stimmverhältnis vom BVV Büro informiert werden, dass sie in der kommenden Sitzung stimmberechtigt sein werden. Auch ohne Stimmrecht dürfen stellv. Bürgerdeputierte aber natürlich an allen Sitzungen teilnehmen.
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