Auszug - Verkehrssicherheit entlang der Buchberger Straße (Bezug: DS/0643/VIII)  

 
 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
 
Wortprotokoll

Dieser TO-Punkt wurde von der CDU angemeldet. Herr Schaefer berichtet und sichert einen baldigen Zwischenbericht des Bezirksamtes zu.

 

Herr Schaefer berichtet wie folgt:

Von besonderer Bedeutung ist die Verkehrssicherheit insbesondere für Schulkinder, die anstehende Sanierung der Brücken durch die DB sowie die Festsetzung eines B-Plans. Im Straßenzug Schulze-Boysen-Straße - Buchberger Straße - Hauffstraße wurden bereits umfangreiche Maßnahmen getroffen, um nicht nur Schulkinder, sondern alle zu Fuß Gehenden sicher zu führen. Aufgrund der besonderen Verkehrsführung in dem o.a. Straßenzug mit abknickender Vorfahrt und einer Engstelle mit Vorrangregelung infolge des Brückenbauwerks wurde die Geschwindigkeit in diesem Straßenzug bereits ohne zeitliche Beschränkung auf 30 km/h reduziert. An den Stellen, wo unter Berücksichtigung der hier besonderen Straßenführung eine Querung zugelassen werden kann, sind durch das Straßen- und Grünflächenamt Mittelinseln zur Erleichterung der Querung baulich errichtet worden. Die zu Fuß Gehenden werden mittels Fußgängerschutzgitter zu diesen Bereichen der Gehwege geführt. Die Mittelinseln erleichtern ein Überqueren sowohl der Buchberger Straße als auch der Schulze-Boysen-Straße, da nur jeweils ein Fahrstreifen überquert und der Fahrzeugverkehr aus nur einer Fahrtrichtung beachtet werden muss. Durch Rechtsvorschriften ist es untersagt, innerhalb von abknickenden Vorfahrten Fußgängerüberwege anzulegen. Unabhängig davon bieten die örtlichen Bedingungen weder für die Errichtung von Fußgängerüberwegen noch für die Anlage einer Lichtzeichenanlage als höchstmögliche Maßnahme der Querungssicherung die richtigen Voraussetzungen. Denn egal ob bei einem Fußgängerüberweg oder einer Lichtzeichenanlage vertrauen die Querenden darauf, dass sie Vorrang haben. Aufgrund der Kurvenführung der Straße kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass eine derartige Regelung von den Fahrzeugführenden übersehen wird. Durch die damit entstehenden Missverständnisse wird eine Gefahrenlage geschaffen, die im Widerspruch zum Ziel einer solchen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung stehen würde und folglich keine geeignete Lösung ist. Durch die Straßenführung und die angeordneten Tempo 30 fahren die Fahrzeuge nur in verminderten Geschwindigkeiten an den Querungsstellen heran. In der Mehrzahl wird angehalten und den Querungswilligen das Queren ermöglicht. Es sind keine Sichtbehinderungen durch Bäume oder parkende Fahrzeuge gegeben. Um die Querungsbedingungen insbesondere im Hinblick auf den hier verlaufenden Schulweg deutlich verbessern zu können, sind bauliche Änderungen erforderlich, d.h. die östliche Mittelinsel müsste weiter nach Osten in den geradlinigen Verlauf der Buchberger Straße versetzt werden, um so die geforderten Sichtweiten und damit die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberweges zu schaffen.

Die Senatsverwaltung plant an der Einmündung Buchberger Straße/Schulze-Boysen-Straße folgende verkehrsbehördliche Maßnahmen anzuordnen:

- Aufheben der abknickenden Vorfahrtbeschilderung durch ersatzlose Entfernung der beiden Zeichen 306 mit Zusatzzeichen 1002 (Verlauf der Vorfahrtstraße) in der Buchberger Straße und des Zeichen 205 mit Zusatzzeichen 1002-14 (Verlauf der Vorfahrtstraße) in der Schulze-Boysen-Straße.

- Auftragen einer ergänzenden Fahrbahnrandmarkierung analog Regelplan 232 in der Bordverlängerung der Buchberger Straße Höhe der einmündenden Schulze-Boysen-Straße. Die Buchberger Straße selbst soll in einem B-Plan festgesetzt werden, aus der Abstimmung mit Stapl. und UmNat. Ob dieser B-Plan Auswirkungen auf die Situation unter den Bahnbrücken hat, ist schwer zu sagen. Hier müssten die Bahnbrücken grundlegend verbreitert werden. Dies muss dann über SenUMVK und die DB laufen.

 
 

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