Auszug - Bebauungsplan 11-178 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: „Trabrennbahn Karlshorst“   

 
 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
TOP: Ö 7.5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 24.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:04 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
DS/0061/IX Bebauungsplan 11-178 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: „Trabrennbahn Karlshorst“
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
Verfasser:stellv. BzBm/BzStR StadtBüDArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Zusammen mit 7.6

Herr Hönicke stellt die Vorlage zur Kenntnisnahme vor.

 

Herr Leonhardt stellt den gemeinsamen, vor der Sitzung den Mitgliedern übermittelten Aufhebungsantrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor, mit dem das Bezirksamt u. a. ersucht wird, die Planungsziele des Bebauungsplanverfahrens 11-178 am Runden Tisch Trabrennbahn zu entwickeln. Dieser Aufhebungsantrag ersetzt den ursprünglich von Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Aufhebungsantrag.

 

Herr Pohle begrüßt die Weiterentwicklung des ursprünglichen Aufhebungsantrags in Zusammenarbeit mit der Fraktion Die Linke. Er sieht in den vorliegenden Vorschlägen eine gute Grundlage für die Diskussion am Runden Tisch Trabrennbahn.

 

Herr Petermann fragt nach dem Prozedere, sofern der Ausschuss eine Beschlussempfehlung zu einem Aufhebungsantrag fasst, der formal im Widerspruch zur Auffassung des Rechtsamts steht.

 

Herr Hönicke verneint einen Konflikt mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, da sie den Aufstellungsbeschluss zur Kenntnis genommen hat. Eine Änderung des Flächennutzungsplans müsse im Prozess geklärt werden. Die Prüfung, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans möglich sei, läge in der Kompetenz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Das Bebauungsplanverfahren 11-178 hätte nur eine Chance, wenn die zuständige Senatsverwaltung eine Änderung des Flächennutzungsplans für umsetzbar erachtet.

 

Herr Petermann informiert über die rechtlichen Möglichkeiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, auf die Anzeige eines Aufstellungsbeschlusses zu reagieren.

 

Herr Hudler spricht sich dafür aus, den Bebauungsplanprozess jetzt zu starten und im Verfahren fachliche Gutachten einzuholen.

 

Herr Paulus bezweifelt den Erfolg eines Runden Tisches Trabrennbahn und verweist dazu u. a. auf unterschiedliche Haltungen der Teilnehmenden zur städtebaulichen Entwicklung des Geländes der Trabrennbahn.

 

Frau Navarro verweist auf die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünflächen, die aus klimapolitischen Gründen erhalten bleiben sollten. Eine Wohnbebauung an der Treskowallee sieht sie unstrittig.

 

Herr Leonhardt betont die Limitierungen des formalen Bebauungsplanverfahren, vor allem im Hinblick auf die Beteiligung der Bürger:innen an der Planung. Der Runde Tisch Trabrennbahn würde die Möglichkeiten, Einfluss auf die Planungen zu nehmen, erweitern.

 

Herr Hönicke stellt das mit dem Bebauungsplanverfahren verfolgte Ziel des Bezirksamts heraus, die privaten Grünflächen aufzuwerten und öffentlich zugänglich zu erhalten. Er verweist erneut darauf, dass es sich gänzlich um private Flächen handelt.

 

Herr Petermann bittet das Bezirksamt um Klärung der rechtlichen Frage, ob der Aufhebungsantrag formal den Vorgaben des Bezirksverwaltungsgesetzes entspricht. Herr Hudler: Das Ergebnis der Rechtsprüfung sollte auch dem Ausschuss Haushalt, Personal und Geschäftsordnung mitgeteilt werden, um ggf. die Geschäftsordnung zu novellieren.

 

Die Abstimmung über die Annahme des Aufhebungsantrags ergibt: 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Der Ausschuss empfiehlt folglich die Aufhebung der Vorlage zur Kenntnisnahme.

 
 

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