Auszug - Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden oder der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden (Vorschlagsrecht: AfD)
Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass eine Abstimmung gemäß Geschäftsordnung der BVV auch offen erfolgen könne. Gegen eine offene Abstimmung gab es jedoch Widerspruch seitens der Fraktion Die Linke. Auf Rückfrage erklärt Frau Zimmer (Die Linke), dass der Widerspruch aufrechterhalten wird.
Seitens der Fraktion der AfD gab es die Ankündigung, drei Wahlgänge zu wünschen. Auf Rückfrage erklärt Herr Drewes (AfD), dass es dabei bleibt, allerdings weiterhin keine Einwände gegen das Verfahren einer offenen Abstimmung beständen.
Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass in der Folge nach § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV schriftlich gewählt werden muss. Das Büro der BVV könne hier unterstützen, indem es die Stimmzettel in den Fraktionsbüros bzw. den jeweiligen Fächern der Ausschussmitglieder hinterlegt und auch die Auszählung organisiert. Als Frist zur Stimmabgabe schlägt Herr Pohle eine Woche vor.
Es werden keine Einwände zum vorgeschlagenen Verfahren geäußert.
Der Auszählungstermin zum 1. Wahlgang wird festgelegt auf den 23.02.2022, 15:00 Uhr. Die Teilnahme einer Vertreterin/eines Vertreters jeder Fraktion an der Auszählung im Büro der BVV ist ausdrücklich erwünscht, dies gilt auch für ggf. darauffolgende Wahlgänge.
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