Auszug - Bericht des Bezirksamtes und Aussprache dazu  

 
 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste
TOP: Ö 3
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
 
Wortprotokoll

Herr Hönicke stellt Herrn Hunger als Leiter des Amts für Bürgerdienste vor. Herr Hunger führt im Anschluss durch die beiliegende Präsentation zur Struktur des Amts für Bürgerdienste (Anlage 1).

 

Herr Hoffmann (CDU) fragt nach, wie viele Stellen offen seien, ob und welche Ausbildungsvoraussetzungen für den Einsatz von sog. Notstandesbeamte:innen bestehen und ob die Forderung eines weiteren mobilen Bürgeramtes unter dem Gesichtspunkt fehlender Stellen Sinn ergebe.

 

Herr Hönicke führt aus, welche Stellen in welchen Fachbereichen derzeit offen sind (näheres dazu unter TOP 6).

Zur Frage der Notstandesbeamte:innen stellt Herr Hönicke fest, dass auch diese eine Ausbildung durchlaufen müssten und nicht etwa einfach so eingesetzt werden könnten.

Beim mobilen Bürgeramt seien die Mitarbeiter:innen ausstattungsbedingt und arbeitszeitbedingt – auch unter Berücksichtigung der Fahrzeiten – nicht so flexibel, wie in den stationären Bürgerämtern. Zwei Mitarbeiter:innen würden dort immer mindestens im Team arbeiten.

 

Herr Hunger ergänzt, dass der Begriff Notstandesbeamte:innen nicht korrekt sei und es grundsätzlich nur Standesbeamte:innen gebe. Es handele sich dabei um Personen, die sonst Tätigkeiten in anderen Fachbereichen nachgehen. Vor einem Einsatz als Standesbeamte:innen müssten sie die übliche, ca. 6-monatige Ausbildung durchlaufen. Die Personenstandsverordnung regele dies eindeutig. Diese Personen sollen im Anschluss an die Ausbildung immer dann zur Verfügung stehen, wenn es personelle Notlagen gibt. Eine solche könne sich durch kurzfristigen Ausfall, bspw. bei Trauungen ergeben, die dann wegen möglicher Regressforderungen nicht einfach abgesagt werden könne.

Beim mobilen Bürgeramt handele es sich nur um einen ergänzenden Service. Dies sei eine sehr kundenorientierte Möglichkeit, an zusätzlichen Standorten den gesamten Service anzubieten.

Die Personalsituation wird grundsätzlich intern geregelt, im Rahmen der Pandemie sei das Arbeiten aber teilweise nur eingeschränkt möglich gewesen, da erst die Ausstattung – bspw. Schutzwände - erweitert werden musste.

Ein weiteres mobiles Bürgeramt würde ein zweites Team benötigen. Ein Bedarf hierfür sei allerdings nicht zu sehen. Derzeit seien drei Stellen für das mobile Bürgeramt vorgesehen, aus Sicherheitsgründen würden aber immer nur zwei Mitarbeiter:innen zu einem Standort fahren. Das mobile Bürgeramt arbeite dabei nicht wirtschaftlich. Ein Arbeitstag von acht Stunden könne nie voll bedient werden, allein auf Grund der Zeiten für Transport (per ÖPVN), Aufbau und Abbau. Herr Hunger bittet darum, hier die Kosten- und Leistungsrechnung zu berücksichtigen. So würde sich durch ein weiteres mobiles Bürgeramt in der Konsequenz ein Budgetverlust ergeben, der dann insgesamt mitgetragen werden müsse.

 

Herr Drewes (AfD) verweist auf persönliche, unbefriedigende Erfahrungen hinsichtlich der Terminsituation in den Bürgerämtern und fragt in Sachen Einbürgerung nach, wie viele Personen die deutsche Staatsbürgerschaft abgelehnt hätten und was die Gründe hierfür waren.

 

Frau Brechel (SPD) fragt, wo bzw. bei welchem Bürgeramt sich ein Führungszeugnis beantragen ließe.

 

Herr Hunger antwortet, dass ein Führungszeugnis bei jedem Bürgeramt und mittlerweile auch schriftlich beantragt werden könne, sogar per E-Mail. Dies sei auch so in der Dienstleistungsdatenbank hinterlegt.

Zur Terminsituation hält Herr Hunger fest, dass diese landesweit schwierig sei und das 14-Tage-Ziel kaum einzuhalten wäre. Notfälle bzw. dringliche Angelegenheiten würden jedoch immer bedient. Weiterhin sollen landesweit ca. 100 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Laut der zuständigen Senatsverwaltung soll zudem gemeinsam mit der Finanzverwaltung ein Projekt aufgelegt werden mit dem Ziel, zu ermitteln, welcher weiterer Optimierungen es noch bedarf.

Hinsichtlich der Einbürgerungen bzw. des Verzichts auf die deutsche Staatsbürgerschaft sei eine zahlenmäßige Auskunft im Augenblick nicht möglich. Im vergangenen Jahr hätte es mutmaßlich keinen Fall eines Verzichts gegeben. Herr Hunger bietet an, die Antwort zu dieser Frage nachzureichen (Antwort siehe Anlage 3).

 

Bezugnehmend auf die Wirtschaftlichkeit des mobilen Bürgeramts fragt Herr Hoffmann (CDU) nach, ob dort eingesetzte Mitarbeiter:innen eine vergleichsweise höhere Zahl von Fällen bearbeiten könnten, wenn Sie in einem stationären Bürgeramt tätig wären.

 

Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie viele Ausbildungsstellen im Amt für Bürgerdienste insgesamt vorhanden seien und was das Wohnungskataster – über Sozialwohnungen, etc. hinaus – genau beinhalte.

 

Herr Hunger bejaht die Frage von Herrn Hoffmann (CDU). Im Augenblick seien mehr Stellen vorhanden als Arbeitsplätze. Es werden Springer:innen eingesetzt, bspw. um Ausfälle in einzelnen Bürgerämtern zu kompensieren. Mehr Mitarbeiter:innen bedeute nicht unweigerlich mehr Arbeitsplätze; vielmehr müsse immer geschaut werden, wo ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und welche Einsatzmöglichkeiten bestehen. Wunsch der Mitarbeiter:innen ist es zumeist, einem Bürgeramt bzw. einem Standort fest zugewiesen zu sein.

Hinsichtlich Ausbildung, Praktika, etc. verweist Herr Hunger auf ein gerade laufendes, internes Projekt. Demnach diene das Bürgeramt 4 als Ausbildungs- und Einarbeitungsbürgeramt. Die Situation sei insgesamt gut und es würden dauerhaft neue Mitarbeiter:innen ausgebildet.

Das Wohnungskataster erfasse alle Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus, d. h. mit Belegungsbindung. Mithilfe des Wohnungskatasters erfolge die Vergabe von wie auch die Erfassung des Freiwerdens von Wohnungen. Im Falle länger andauernder Leerstände würde dem nachgegangen und betreffende Vermieter angeschrieben.

 

Ausdruck vom: 24.03.2022

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1 (269 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_3 (868 KB)      
 
 

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