Auszug - Themenbereich: Eingaben und Beschwerden  

 
 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste
TOP: Ö 4.1
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 19.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Erfahrene Mitglieder werden gebeten, sich zur bisherigen Arbeitsweise des Ausschusses i. S. Eingaben/Beschwerden zu äußern.

 

Frau Zimmer (DIE LINKE.) führt aus, dass sie sich als Vorsteherin der BVV mit der Frage konfrontiert sehe, ob und in welchen Fällen eine Weiterleitung von eingehenden Eingaben/Beschwerden an das Bezirksamt und/oder den hiesigen Ausschuss erfolgen solle. Frau Zimmer (DIE LINKE.) wolle daher bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses eine Liste aller bisher in dieser Wahlperiode eingegangener Eingaben/Beschwerden vorbereiten. So könne sich der Ausschuss selbst einer Beurteilung der einzelnen Anliegen annehmen.

 

Herr Hoffmann (CDU) teilt mit, dass der Ausschuss für alle Eingaben/Beschwerden zuständig sei. Eine Regelung zum Verfahren nach Eingang einer Eingabe/Beschwerde sei immer in Einklang mit dem Ausschuss zu finden, denn diesem obliege letztlich die Entscheidung. Grundsätzlich seien alle eingehenden Eingaben/Beschwerden an den Ausschuss weiterzuleiten. Zeitgleich solle auch eine Weiterleitung an das Bezirksamt erfolgen i. V. m. der Aufgabe, an den Ausschuss bis zu dessen nächster Sitzung eine Stellungnahme abzugeben. Diese Regelung solle beibehalten werden.

Weiterhin sei es wünschenswert, wenn das Bezirksamt – vertreten durch Herrn Hönicke als zuständigen Stadtrat – zu den Sitzungen des Ausschusses stets auch zum Thema Bürger:innendienste berichte. Zum einen hätten sich viele Beschwerden aus der Vergangenheit auf diesen Bereich bezogen, zum anderen läge darin der wichtigste direkte Draht zu den Bürger:innen.

 

Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie mit Beschwerden umzugehen sei, die nicht unmittelbar diesen Ausschuss erreichten, sondern bspw. andere Ausschüsse.

 

Herr Hoffmann (CDU) antwortet, dass, wenn eine Beschwerde an andere Ausschussvorsitzende ginge, diese deren Angelegenheit sei. Weiterhin würden Anliegen hinsichtlich der Geschäftsordnung grundsätzlich nicht in den hiesigen Ausschuss gehören. Sollte eine Beschwerde hingegen über andere Ausschussvorsitzende handeln, sei diese allerdings in hiesigem Ausschuss zu behandeln.

 

Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Ausschuss jährlich der BVV über seine Arbeit berichten solle.

 

Herr Hoffmann (CDU) führt weiter aus, dass das Büro der BVV eingehende Eingaben/Beschwerden automatisch registriere und eine gesonderte Berichterstattung daher in der Vergangenheit nicht notwendig gewesen sei. Die Anzahl der Eingänge sei insgesamt zurückgegangen, da sich viele Bürger:innen direkt an zuständige Stellen des Bezirksamtes wenden würden.

Ansonsten sollte der übliche Ablauf bei Eingang einer Eingabe/Beschwerde wie folgt sein:

 

  1. Das Büro der BVV leitet diese weiter an den Bezirksbürgermeister,

die zuständige Stadträtin/den zuständigen Stadtrat, die  Vorsteherin der BVV und die Mitglieder des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und               Bürger:innendienste.

 

  1. Der Bezirksbürgermeister oder die zuständige Stadträtin/der zuständige Stadtrat erarbeitet eine Stellungnahme und versendet diese an das ro der BVV.

 

  1. Das ro der BVV leitet die vorgenannte Stellungnahme weiter an die Mitglieder des Ausschusses für Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste.

 

Daneben, so Herr Hoffmann (CDU) weiter, sei es wichtig, dass jede:r Anfragende:r eine Eingangsbestätigung erhält, auch mit dem Hinweis, dass der Vorgang der Bearbeitung ihres/seines Anliegens ein wenig Zeit in Anspruch nehmen könne.

 

Es werden keine Einwände gegen den vorgeschlagenen Ablauf geäußert.

 

Der Ausschuss wird so verfahren.

 

Ausdruck vom: 02.03.2022

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