Auszug - Bezirkliche Ordnungsämter - Mehr Service, Bürgernähe und Ordnung -  

 
 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 21.04.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/0938/V Bezirkliche Ordnungsämter - Mehr Service, Bürgernähe und Ordnung -
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Rechnungsprüfung/VerwaltungsreformBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich beschlossen

Die Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

1.      Die BVV Lichtenberg begrüßt es, dass in den Berliner Bezirken Ordnungsämter gebildet werden. Die Wahrnehmung ihrer Aufgaben soll in Berlin einheitlich geregelt werden. Mit den Ordnungsämtern sind hoheitliche aber keine polizeilichen Aufgaben verbunden. Das Bezirksamt wird in seiner Auffassung bestärkt, dass auf die Ordnungsämter abgeschichteten Aufgaben ausreichend mit Personal und Sachmittel ausgestattet werden.

2.      Das Bezirksamt wird ersucht begleitend zur Einrichtung der Ordnungsämter die Bevölkerung des Bezirkes Lichtenberg über bußgeldbewehrte Ordnungsverstöße zu informieren und darauf hinzuweisen, dass diese künftig durch die o. g. Behörde geahndet werden.
Darüber hinaus sollen gemeinsam mit Stadtteilmanagement, Bürgerinitiativen und Kiezbeiräten veranstaltete Diskussionsforen über die Arbeit von Ordnungsämtern in den Stadtteilen organisiert werden. Sie haben die Zielstellung, dass die Arbeit der Ordnungsämter auf Bedarfe der Einwohner und die Besonderheiten der Stadtteile abgestimmt wird und vor Ort präventive Ansätze zur Vermeidung akuter Störungen und Rechtsverletzungen im öffentlichen Raum, die in die Kompetenz des Bezirksamtes fallen, diskutiert und umgesetzt werden.

3.      Die Schaffung des bezirklichen Ordnungsamtes soll grundsätzlich mit einer Konzentration der ordnungsrechtlichen Aufgaben an einer Stelle der Bezirksverwaltung einhergehen und nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen Ordnungsaufgaben bei den Fachverwaltungen verbleiben. Die Zusammenführung von Aufgaben in den Ordnungsämtern bietet die Möglichkeit die Bearbeitungs- und Wartezeiten für die Bürger und Wirtschaftstreibenden zu verkürzen.

4.      Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit intensiv im Bereich der Rechtsanwendung, der Gesprächsführung und der Deeskalationstechniken geschult werden.

5.      Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sollen sofort als solche erkannt werden können, d. h. uniformiert sein. Sie sollen in enger Kooperation mit der Polizei, der BSR und den Fachverwaltungen ihre Aufgaben wahrnehmen. Eine zeitnahe Kommunikation mit Polizei, BSR und Fachverwaltungen ist zu gewährleisten. Langfristig sollte eine Einbindung der Außendienstmitarbeiter in den Polizeifunk angestrebt werden. Aus Gründen der Fürsorgepflicht ist zu prüfen, ob das Risiko berufsbedingter Verletzungen oder sogar der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit ausreichend abgesichert ist.

6.      Es ist zu prüfen, in wie weit eine “Ordnungspartnerschaft für Lichtenberg” als gemeinsames strategisches Steuerungsorgan von Bezirksamt und gesellschaftlichen Akteuren des Bezirks initiiert werden kann.

 

 

 
 

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