Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen  

 
 
79. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhaus Karlshorst, Aufgang 1, Zugang vom Hof
Ort: Treskowallee 112, 10318 Berlin
 
Wortprotokoll

 

1. Dr. Frommer und Herr Meißner im Sachzusammenhang mit dem Thema Trabrennbahn: Welche Erkenntnisse der existierenden Analyse zur Trabrennbahn hat das BA konkret berücksichtigt?

Herr BzStR Hönicke:

Hinweise wurden von den Bürgern eingearbeitet. Die Bestandsanalyse diente als Basis für die nächsten Entwicklungen.

 

2. Welche Kapazitätsgrenze der Einwohnerzahl hat das BA in Betracht gezogen?

Herr BzStR Hönicke:

Wieviel Einwohner Lichtenberg und Berlin vertragen kann, ist nicht benannt werden. Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans „Karlshorst-Ost“ wurde keine auf die Einwohnerzahl bezogene Kapazitätsgrenze ermittelt. Der demographische Wandel läßt viele junge Familien nach Lichtenberg ziehen, woraus sich die benötigten Wohneinheiten abbilden lassen.

 

3. Werden weitere Baugenehmigungen erteilt, weil es keine Kapazitätsgrenzen gibt?

Herr Hoffmann (CDU): Gut, dass es keine Grenzen gibt.

BzStR Hönicke:

Nein, es gibt keine Kapazitätsgrenzen. Das Planungsamt kommt seiner Aufgabe nach. Gegenfrage, wie soll die Kapazitätsgrenze gesetzt werden. Wie wollen die Freien Wähler die Kapazitätsgrenze setzen?

 

Herr Drewes (AfD): Kapazitätsgrenzen sind notwendig für die Lebensqualität einer Stadt.

 

Frau Starke (AfD): Die Frage ist berechtigt. Grünflächen und bestehende Siedlungsstrukturen müssen erhalten bleiben.

 

Prof. Hofmann (Linke): Der vorhandene Baugrund und die verfügbaren Flächen müssen effektiv genutzt werden.

 

Dr. Frommer: Dies ist eine normale Denkweise, denn jedem Bebauungsplan ist eine Grenze gesetzt.

 

Herr Leonhardt (Linke): Die Regelungskraft ist durch Gesetze gegeben.

 

BzStR Hönicke:

Wir definieren einen Rahmen. Sind z.B. 100 m² für zwei Personen richtig?

Herr Drewes (AfD): Falsch, die Definition für die Wohnungsgröße hat z.B. das Jobcenter.

 

II.

Herr Donath wird seine Frage am 02.09.2021 als Erster stellen können.

 

III:

Herr Pagel:

Hauptstraße 10, Investor will ein 10stöckiges Hotel bauen, stimmt das?

Antwort BzStR Hönicke:

Dem BA ist nichts Konkretes bekannt.

 

Ausdruck vom: 03.11.2021

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