Auszug - Bebauungsplan 11-47ba - Ergebnis der erneuten Rechtsprüfung; Arbeitstitel: Parkstadt Karlshorst (BE)   

 
 
78. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 8.11
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:08 - 22:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhaus Karlshorst, Aufgang 1, Zugang vom Hof
Ort: Treskowallee 112, 10318 Berlin
DS/2232/VIII Bebauungsplan 11-47ba - Ergebnis der erneuten Rechtsprüfung; Arbeitstitel: Parkstadt Karlshorst
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
Verfasser:BzStR StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Beim Projekt Parkstadt Karlshorst am Blockdammweg geht es nunmehr um die endgültige Festsetzung des Bebauungsplanes.

Frau Feige erinnert in ihrem Statement an den langen Vorlauf und die Diskussionen zu diesem Projekt. Sie wirbt seitens der SPD für die Zustimmung zum Projekt, insbesondere zur Ausführung des Schulbaues. Sie referiert die vorliegenden Rahmendaten des städtebaulichen Vertrages. Herr Pohle fragt nach dem Eigentumsübergang für die Schulfläche. Die Voraussetzung für die Übertragung des Grundstückes sind geschaffen worden. Herr Wolf (DIE LINKE.) kritisiert erneut die mangelnde Anrechnung der Staffelgeschosse für den sozialen Wohnungsbau. Herr Hudler bekräftigt die Unterstützung des Vorhabens seitens der CDU-Fraktion für ein Quartier mit verschiedenen Anforderungen. Herr Rodig stellt die Frage nach den Nachweisen für die Entsorgung des kontaminierten Bodens. Diese Nachweise werden im Rahmen der Baumaßnahme vorgelegt werden. Dr. Frommer nimmt Stellung gegen das Vorhaben.

 

Herr Müller von der Bonava antwortet auf einige Fragen: Die Altlastensanierung wurde für die bereits erteilten Baureifegrundstücke nachgewiesen, für weitere Grundstücksteile wird dies im Rahmen der Baugenehmigung getan. Die Schulfläche wird nach Beschluss des Bebauungsplanes übertragen, hierzu stimmt man sich bereits jetzt eng mit dem Schulplanern ab. Für die Erschließung wurde in Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt bereits eine Lösung erstellt. Eine Enteignung ist nicht mehr notwendig.

Abstimmung: 14/0/1

Dringlichkeit:  13/0/2

 
 

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