Auszug - Grüne Höfe im Nibelungenviertel planungsrechtlich sichern (Dringl. Vorlage BA und Aufhebungsantrag DIE LINKE.)  

 
 
77. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 24.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
DS/2078/VIII Grüne Höfe im Nibelungenviertel planungsrechtlich sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Leonhardt begründet die Aufhebung seiner Fraktion. Er wendet sich gegen die Form der Drucksache. Inhaltlich wendet er sich gegen die vom Bezirksamt vorgetragene Argumentation, es sei kein Spielraum zur Entscheidung da.

Herr BzStR Hönicke präzisiert die Formulierung der Drucksache und stellt dar, dass eine planungsrechtliche Sicherung nicht notwendig ist. Möglich sei sie. An der Gotlindestraße sei die Bebauung des Blockinnenbereiches zurückgezogen worden. Er verweist auf die vorangegangene Debatte in dieser Frage im Ausschuss. Herr Drewes unterstützt die Argumente von Herrn Leonhardt und sieht die Sicherung durch Planungsrecht als notwendig an. Herr Moll begründet die Ablehnung der CDU gegen die Aufhebung. Frau Feige unterstützt die Argumente des Stadtrates, auch die SPD-Fraktion lehne die Aufhebung ab. Prof. Hofmann erinnert an den Wortlaut des Ursprungsantrages und trägt diese noch einmal vor. Herr Leonhardt stellt auf die Formulierung des Antrages ab und erläutert sein Verständnis der Unterscheidung von „Hof“ und „Innenhof“. Er erläutert hierzu die Flexibilität der Auslegung von § 34 BauGB. Herr BzStR Hönicke erläutert erneut den Ablauf der Bauvorhaben und deren Planungsvorlauf. Er weist auch auf die Definitionsfragen beim Schutz von Höfen hin, die nicht eindeutig zu beantworten seien.

 

Abstimmung zum Aufhebungsantrag: 9/6/0

Diese Ergebnis wird der BVV in einer Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Entscheidung übermittelt.

 
 

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