Auszug - UN-Behindertenrechtskonvention wirksam, kommunalpolitisch und dauerhaft begleiten (federführend)  

 
 
54. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal
TOP: Ö 6.5
Gremium: Haushalt und Personal Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 12.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Webkonferenz -
Ort:
DS/2048/VIII UN-Behindertenrechtskonvention wirksam, kommunalpolitisch und dauerhaft begleiten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gleichstellung und InklusionHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

(wurde in Anwesenheit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung vorgezogen nach TOP 5 behandelt) 

Der Ausschuss für Gleichstellung und Inklusion legt eine Neufassung seiner Beschlussempfehlung und deren Begründung vor. In der Aussprache lehnt die CDU-Fraktion die angestrebte Kompetenz- und Koordinierungsstelle als überflüssig und bürokratieerhöhend ab. Demgegenüber wird betont, dass bereits zwei Bezirke eine solche Stelle hätten. Die Frage nach dem Finanzbedarf zu beantworten, sah sich der BzBm außer Stande.

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme dieser Fassung wie folgt:

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wirksam und dauerhaft zu begleiten sowie die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Der „Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung“ sowie die Beauftragte der Menschen mit Behinderung sind zu beteiligen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, eine Kompetenz- und Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-BRK zu schaffen. Aufgaben dieser Stelle sollen sein:

a) Beratung und Unterstützung aller Ämter und Organisationseinheiten des Bezirks bei allen Entscheidungsprozessen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,

sowie

b) Sicherstellung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen.

Der BVV ist regelmäßig, mindesten einmal jährlich, zum aktuellen Stand der Umsetzung der UN-BRK zu berichten. 9/2/4.

 
 

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