Auszug - Angelegenheiten der GO (Änderungen) Vorschläge siehe Anlage  

 
 
32. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
 
Wortprotokoll

Mit der Einladung hat der Vorsitzende einen Vorschlag für Änderungen versandt. Zusätzlich haben SPD und DIE LINKE. jeweils einen Vorschlag zu § 23 Abs. 1 eingereicht. Kurzfristig hatte DIE LINKE. einen weiteren Vorschlag zu § 4 Abs. 5 (zur Anpassung an § 8a BezVG) eingereicht.

 

Nach kurzer Verständigung bestand Einhelligkeit, alle eingereichten Vorschläge in Reihenfolge der Paragraphen-Nummerierung aufzurufen. Im Folgenden ist jeweils nur die zur Abstimmung gestellte Version notiert, wobei dem Vorsitzenden das Vertrauen ausgesprochen wurde, Rechtschreibung und Grammatik selbständig vor Ausfertigung der Beschlussempfehlung für das BVV-Büro zu prüfen.

 

§ 2 Absatz 2

Die/der älteste Verordnete beruft die beiden jüngsten Verordneten zu Beisitzenden.

Abstimmungsergebnis: 7 / 0 / 1

 

§ 4 Absatz 4

Der Vorstand ist verantwortlich für das Funktionieren der (digitalen) Abstimmanlage. Von der Sitzungsleitung werden jeweils der Beginn und das Ende der Dauer zur Abstimmung genannt. Für das rechtzeitige und korrekte Abstimmen ist jede/r Bezirksverordnete selbst verantwortlich. Ein Antrag auf Wiederholung der Abstimmung ist grundsätzlich nur bei nachweislich technischem Versagen zulässig. Die Entscheidung bei technischem Versagen zur Wiederholung einer Abstimmung ist durch die Sitzungsleitung zu treffen. Zur Wiederholung der Abstimmung aus anderen Gründen ist der Ältestenrat einzuberufen.

Abstimmungsergebnis: 7 / 1 / 0

 

§ 4 Absatz 5

Der Vorstand beschließt zu Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen gemäß § 8a Bezirksverwaltungsgesetz. Sofern es zum Schutz von Verordneten bzw. Bürgerdeputierten oder anderen Personen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, kann der Vorstand mehrheitlich Sitzungen von Ausschüssen und der Bezirksverordnetenversammlung aussetzen, die Durchführung von Sitzungen als Schaltkonferenzen anordnen oder die Zuschaltung von Verordneten, Bürgerdeputierten oder anderen Beteiligten zu Präsenzsitzungen per Schaltkonferenz erlauben. Der Ältestenrat und die fraktionslosen Bezirksverordneten sind über die Maßnahmen, deren Gründe, die Geltungsdauer und mögliche Ausnahmen unverzüglich und fortlaufend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0

 

§ 7 beide Absätze zusammenfassen

Der Ältestenrat wird auf der konstituierenden Sitzung der BVV gebildet. Er besteht aus dem/der Vorsteher/-in, dem/der stellvertretenden Vorsteher/-in und den Fraktionsvorsitzenden.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0

 

§ 8 Absatz 1

Der Ältestenrat tritt am Tag vor einer Sitzung der BVV regelmäßig 18:00 Uhr zusammen. Er muss einberufen werden, wenn eine Fraktion dies verlangt. Er tritt ohne Aufforderung unmittelbar nach dem Ende einer Sitzung der BVV zusammen, wenn diese nach § 34 Abs. 2 GO wegen Beschlussunfähigkeit abgebrochen wurde.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0

 

§ 8 Absatz 2

Der Ältestenrat berät öffentlich. Da es sich um ein Arbeitsgremium handelt, sollen Ergebnisse und Inhalte erst nach Beendigung der Sitzung verbreitet werden.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0

 

 

§ 9 Absatz 1

Der Ältestenrat sorgt für die Verständigung zwischen den Fraktionen.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0

 

§ 10 Absatz 1

Jede/r Verordnete hat das Recht, Anträge und Anfragen an das Bezirksamt zu stellen. Das Bezirksamt ist verpflichtet, jede Anfrage zu beantworten. Kleine Anfragen sind nach zwei Wochen schriftlich zu beantworten; diese Frist kann sachlich begründet um maximal zwei Wochen verlängert werden.

Abstimmungsergebnis: 7 / 0 / 1

 

§ 18 Absatz 1

Die Ausschusssitzungen beruft der/die Ausschussvorsitzende ein. Die Einberufung muss vorbehaltlich § 17 Abs. 9 Satz 5 GO erfolgen, wenn mindestens 3 Mitglieder des Ausschusses oder eine Fraktion es schriftlich unter Angabe der Tagesordnung bei dem/der Ausschussvorsitzenden beantragen.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 /

 

Ab hier sind 9 Ausschussmitglieder anwesend.

 

§ 23 Absatz 1

Nach kurzer Debatte zu beiden Vorschlägen beantragt Frau Zimmer eine Vertagung.

Abstimmung zur Vertagung: 7 / 1 / 1

 

§ 25 Absatz 3

ersatzlos streichen

Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 0

 

§ 27 Worterteilung an Mitglieder des Bezirksamtes

Einfügen des Titels

Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 0

 

§ 27 Absatz 2

Zu den Beratungsgegenständen der BVV sind Wortmeldungen der Mitglieder des Bezirksamtes in der Reihenfolge der Wortmeldung in die Redeliste aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 0

 

§ 28 Absatz 2

Geschäftsordnungsanträge sind Anträge auf

  1. Begrenzung der Redezeit,
  2. Abschluss der Redeliste,
  3. Überweisung eines Beratungsgegenstandes in Ausschüsse,
  4. Vertagung eines Beratungsgegenstandes,
  5. Formulierung der Abstimmungsfrage,
  6. Beendigung der Aussprache und Eintritt in die Abstimmung,
  7. Durchführung einer namentlichen Abstimmung,
  8. Feststellung der Beschlussfähigkeit der BVV,
  9. Unterbrechung der Sitzung bzw. eines Beratungsgegenstandes,
  10. Verschiebung von Tagesordnungspunkten,
  11. Verlängerung der Sitzung oder
  12. Durchführung einer nichtöffentlichen Sitzung.

 

Sie sind grundsätzlich sofort zu behandeln, jedoch nicht vor Abschluss der Ausführungen der zu diesem Zeitpunkt bereits redenden Person. Die Beschlussfassung über Anträge nach Ziffer 2, 6 und 8 ist erst zulässig, wenn jede Fraktion die Möglichkeit hatte, das Wort zu ergreifen und im Falle der Beendigung der Aussprache die Redeliste zuvor verlesen wurde.

Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 0

 

§ 29 Absatz 2

 

Auf Verlangen einer Fraktion ist die Sitzung für eine Auszeit zu unterbrechen. Die Unterbrechung soll 10 Minuten nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 0

 

§ 31 Absätze 1 und 3 (Änderung) sowie Absatz 5 (Streichung)

 

Abstimmung über Vertagung: 7 / 0 / 2

 

§ 32 Absatz 1

Jede Fraktion kann in einer Sitzung der BVV nur eine Große Anfrage stellen.

Abstimmungsergebnis: 7 / 2 / 0

 

§ 35 Absatz 2

Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses erfolgt durch die Sitzungsleitung. Dabei ist der Einsatz digitaler Abstimmtechnik sowohl in Präsenz- als auch in Videositzungen möglich und zulässig.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 1

 

§ 38 Absatz 1

Nach der Aussprache eröffnet die Sitzungsleitung die Abstimmung. Die Abstimmungsfrage muss so gestellt werden, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist. In Videositzungen ist der Gegenstand der Abstimmung eindeutig zu benennen und sicher zu stellen, dass dieser von den Verordneten auch visuell vor Eröffnung der Abstimmung nachvollzogen werden kann.

Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 0

 

Zu § 39 besteht Einigkeit, die Diskussion und Abstimmung über alle Änderungen in diesem Paragraphen am Block vorzunehmen.

 

§ 39 Absatz 1 neu

Die Abstimmungen in Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung erfolgen unter Nutzung digitaler Abstimmtechnik, die für

 

- offene Abstimmungen,

- namentliche Abstimmungen und

- geheime Abstimmungen

 

jeweils die Entscheidungsmöglichkeiten „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ rechtssicher erlaubt und bei Videositzungen zusätzlich durch personalisierte Passwörter der Verordneten sowie verschlüsselte Datenübertragung geschützt wird.

 

§ 39 Absatz 2 bleibt

 

§ 39 Absatz 3 neu

Finden Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse in Zeiten einer außergewöhnlichen Notlage statt, haben Abstimmungen den Anforderungen gemäß § 8a Bezirksverwaltungsgesetz zu genügen.

 

§ 39 Absatz 4 neu

Bei Ausfall der digitalen Abstimmtechnik und in den Sitzungen der Ausschüsse erfolgen Abstimmungen nach den Vorschriften der nachfolgenden Absätze 5 und 6

 

§ 39 Absatz 5 neu = alt Absatz 1

§ 39 Absatz 6 neu = alt Absatz 3

Abstimmungsergebnis § 39 neu insgesamt: 8 / 1 / 0

 

§ 41 Absatz 2

Wahlen erfolgen in der Regel geheim und unter Nutzung der digitalen Abstimmtechnik. Steht diese nicht zur Verfügung, werden sie mit verdeckten Stimmzetteln nach namentlichem Aufruf der Verordneten oder im schriftlichen Verfahren vorgenommen.

Für die Durchführung der Wahl wird eine Wahlkommission gebildet, der jeweils ein Mitglied jeder Fraktion angehört. Die Sitzungsleitung gibt das Ergebnis bekannt.

Abstimmungsergebnis: 9/0/0

 

§ 41 Absatz 3

Falls kein/e Verordnete/-r widerspricht, können Wahlen auch in offener Abstimmung erfolgen; in diesem Fall findet § 39 Abs. 5 Anwendung.

Abstimmungsergebnis: 9/0/0

 

§ 43a Absatz 2

Die Bezirksverordneten und Bezirksamtsmitglieder haben gegenüber dem Vorsteher zu erklären, ob sie einer Übertragung ihrer Person im Livestream zustimmen. Soweit ein/e Bezirksverordnete/r oder ein Bezirksamtsmitglied gegenüber dem/der Vorsteher/in keine schriftliche Erklärung abgibt, liegt eine Zustimmung durch konkludentes Handeln vor, insbesondere durch Redebeiträge, Anträge, Wortmeldungen und Abstimmungen während der Sitzung der BVV. Dies gilt ebenfalls für Gäste, welche vor Beginn der Rede durch die Sitzungsleitung auf den Livestream hingewiesen werden.

Abstimmungsergebnis: 9/0/0

 

 

 

Abstimmung über die Beschlussempfehlung für die BVV insgesamt: 9 / 0 / 0

 

Abstimmung über dringliche Einreichung für die BVV im Mai 2021: 7 / 2 / 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlag GO Anpassungen (20 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Anlage 2 2 GO-23Abs.1 (13 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 3 3 23 Absatz 1 Neufassung Vorschlag LINKE (13 KB) PDF-Dokument (65 KB)    
 
 

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