Auszug - Tägliche Dienstleistungen mitplanen (BE)
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Prof Hofmann: Ist der Antragsinhalt Gegenstand von B-Planverfahren? Herr Güttler-Lindemann: Bei Nebenanlagen von Wohnanlagen wird zwischen vorhabenbezogenen B-Plänen und Angebots-B-Plänen unterschieden. Bei Ersteren werden die Nebenanlagen als Bestandteil des Vorhabens in die Planung einbezogen. Bei den Angebots-B-Plänen sind derartige Nebenanlagen im Zeitraum der Planung in der Regel noch nicht konkret bekannt und können erst mit der Antragstellung für die Vorhaben planerisch bearbeitet werden. Herr Leonhardt: Muss man so kleinteilig in diese Thematik einsteigen? Dieser Antrag der CDU ist inkonsistent.
Abstimmung zum Antrag: 2/9/3. Der Ausschuss wird der BVV die Ablehnung empfehlen. 1
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