Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen  

 
 
72. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:05 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Webkonferenz -
Ort:
 
Wortprotokoll

Es blieben aus der Sitzung vom 25.03.2021 folgende Fragen offen:

Herr Kühnhold: Bauvorhaben in Karlshorst

a) Wie werden die Bürgermitwirkungen auf die B-Pläne seitens des BA eingeschätzt?

b) Wie schätzt das BA die Erfolgsaussichten der HOWOGE ein, nach § 34 BauGB zu bauen?

c) Wie schätzt das BA die Genehmigungsfähigkeit der Umsetzung einer 5-6-geschossigen Bebauung hinsichtlich der Umgebungsbebauungssituation ein?

Antwort Herr Hönicke (Stadtrat):

Die Baugenehmigung wird nicht nach § 34 erfolgen.

Die 5-6-geschossige Bebauung wird geprüft im Rahmen eines B-Planverfahrens.

 

Neu eingereichte Fragen:

Herr Pohle (Bündnis 90/Die Grünen)

a) Kann die Pagode in der Marzahner Str. 17 aus der Gebietskulisse 33 entlassen werden? Kann dies nach § 8 BauNV als kulturelle Einrichtung bearbeitet werden?

Antwort Herr Hönicke (Stadtrat):

Die Pagode kann weiter geduldet werden. Sie wurde zwar unzulässigerweise gebaut, eine nachträgliche Genehmigung ist jedoch zu versagen. Ein neuer Standort wird gesucht. Der jetzige Standort liegt in einem produktionsgeprägten Bereich, so dass kein Erfordernis vorliegt, diesen aus der Gebietskulisse herauszunehmen. Das BA möchte keine Nachahmungen fördern. Ziel der Stadtplanung ist es für die Pagode und die Religionsgemeinschaft eine Lösung zu finden.

 

b) Wie vertragen sich das Entwicklungsgebiet für den produktionsgeprägten Bereich östlich der Wollenberger Straße mit den angestrebten Nutzungen im Bebauungsplan 11-165?

Antwort Herr Hönicke (Stadtrat):

Der jetzige Konflikt besteht für den Schulneubau neben einem Gewerbegebiet.

Antwort Herr Güttler-Lindemann (Stadtentwicklungsamt):

Das eingeschränkte Gewerbegebiet ist Zukunft und auch realisierbar.

 

Herr Donath

a) Für die Rheinpfalzallee 83 liegt momentan kein B-Plan vor. 2020 wurden alte Gebäude bereits abgerissen. Im März 2021 entstand für die MUF bereits die Bodenplatte. 385 Personen mit und ohne Flüchtlingshintergrund sollen dort untergebracht werden.

Wie kommt man nunmehr an den hinteren Teil des Geländes für den geplanten Schulneubau heran?

Antwort Herr Hönicke (Stadtrat):

Das Schulprojekt für die Fläche an der Rheinpfalzallee 83-91 liegt dem Stadtentwicklungsamt nicht vor, damit ist unsererseits keine Aussage zur Erschließung möglich. Zuständig für den Schulneubau ist auf bezirklicher Ebene das Schul- und Sportamt. Die Antwort zur Frage konnte dort so kurzfristig nicht zugearbeitet werden, daher die Bitte die Frage an den Schulausschuss zu stellen.

 

b) ca. 100 Schüler müssten tagtäglich per Shuttle transportiert werden. Wie soll das funktionieren?

Antwort Herr Hönicke (Stadtrat):

Bitte diese Frage bei der nächsten BVV-Sitzung einreichen und zusätzlich im Ausschuss Schule/Sport vortragen.

Der Ausschussvorsitzende wird die Frage dem Ausschuss Schule und Sport mit Bitte um Behandlung übermitteln.

 

Herr Dr. Frommer

a) Die HOWOGE tituliert sich als normales Wohnungsbauunternehmen auf der Web-Site. Der Erwerb des Grundstücks Rheinpfalsallee 81-83 wäre unter normalen Umständen nicht möglich gewesen, wenn das Flüchtlingsthema nicht wäre. Warum bietet die HOWOGE die noch nicht gebauten Wohnungen auf dem Markt an?

Wie geht das BA mit dieser Kenntnis um?

Antwort Herr Hönicke (Stadtrat):

Das BA ist nicht die Genehmigungsbehörde. Die Plätze werden mit einer 10-jährigen Nutzungsbindung zur Unterbringung von Geflüchteten gebraucht.

 

b) Karlshorster Liegenschaft Rheinpfalzallee 83 taucht nicht in der Kostenaufstellung des Quartalsberichts 4/2020 auf:

Siehe: Senatsverwaltung Berlin, den (parlament-berlin.de)

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26927.pdf

 

Gemäß der von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erstellten Modellrechnung zur Prognose des Unterbringungsbedarfs von wohnungslosen Personen mit und ohne Flüchtlingshintergrund besteht in den kommenden Jahren folgender Unterbringungsbedarf (Stand 15.02.2021):

31.12.2021: 33.966
31.12.2022: 32.327
31.12.2023: 32.774

 

Dem steht folgendes Platzangebot in vertragsgebundenen Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gegenüber (Stand 19.11.2020):

31.12.2021: 24.194

31.12.2022: 24.856

31.12.2023: 25.975

 

Zum Stichtag 05.03.2021 standen dem LAF 7.330 Plätze in MUF zur Verfügung, davon waren zum genannten Stichtag 6.194 Plätze belegt. 

Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage 18/26896

 

Es läuft momentan ein Klageverfahren zum Baustopp.

Wie sieht es da mit der Wehrfähigkeit des BA gegenüber dem Senat aus?

 

Antwort Herr Hönicke (Stadtrat):

Der Runde Tisch Rheinpfalzallee hat die Bedarfe angemeldet. Das BA ist gegenüber dem Senat die untergeordnete Verwaltungseinheit. Das Plangebiet wird zur Hälfte durch das MUF gebunden. Im hinteren Grundstücksbereich entsteht die Schule.

 

Frau Stenzel (DIE LINKE.) fragt, ob es sich vielleicht um ein anderes Grundstück handeln könnte.

 

Antwort Dr. Frommer:

Es ist das Grundstück Grafenauer Str. 38-44, das mit zwei viergeschossigen Bauten als MUF bebaut werden soll.

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