Auszug - Verkehrslenkung im Planungsbereich des KuBiZ (allein beratend)  

 
 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 6.1
Gremium: Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 23.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
DS/1977/VIII Verkehrslenkung im Planungsbereich des KuBiZ
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDÖffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Frau Starke erläutert für die einreichende Fraktion die Drucksache und fragt, was passiert mit dem Straßenzug der Wartenberger Str. auf dem Gebiet des KuBiZ bis zur Unterführung unter der Falkenberger Chaussee.

 

Herr Wolf weist darauf hin, dass im Antrag von der Wustrower Str. die Rede ist, in der Erläuterung aber die Wartenberger Str. gemeint wurde.

 

Frau Feige erklärt, wenn in diesem Gebiet gebaut wird, wird auch geschaut, wo der Verkehr fließt. Aber es muss erst die Planung, was dort entstehen wird, abgewartet werden. Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion für den B-Plan ein. Hierbei muss auch ein Verkehrsgutachten berücksichtigt werden. Erst dann kann über eine Führung von Straßen beraten werden. Sie erklärt für die SPD-Fraktion die Ablehnung des Antrags und fügt hinzu, dass über das Anliegen des Antrags in 3 Jahren beraten werden könne.

 

Frau Zimmer schließt sich Frau Feige an und ergänzt, dass erst der städtebauliche Wettbewerb durchgeführt wird. Erst wenn man wisse, was, wo und wie gebaut werde, könne der Verkehr geplant werden. Deshalb ist der Antrag falsch und abzulehnen.

 

Die Abstimmung über die Annahme der Drucksache ergibt folgendes Votum: 1:9:0.

Der Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste empfiehlt somit die Ablehnung der Drucksache.

 
 

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