Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:23 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
 
Wortprotokoll

In Vertretung von Frau Framke, stellt Herr BzBm Grunst (ergänzende Erläuterungen durch Jug L, Herr Zeddies) Auszüge des schriftlich vorliegenden Berichtes des BA (zzgl. Anlagen) vor mit den Schwerpunkten:

Perspektive der Leistungsverträge 2022/23

- Die Entscheidung über die Leistungsverträge für 2022/2023 muss der Besonderheit Rechnung tragen, dass sich die Haushaltsplanaufstellung in diesem Jahr mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen überschneidet.

- Die Beschlüsse über die Leistungsverträge setzen dann zusätzlich die Konstituierung des neuen Jugendhilfeausschusses voraus, der erst mit der Wahl von Bürgerdeputierten durch die neue BVV beschlussfähig wird. Es ist absehbar, dass das nicht mehr im Jahr 2021 erfolgen kann.

- Üblicherweise gibt die Senatsverwaltung für Finanzen übergangsweise haushaltsrechtliche Befugnisse an die Bezirke, z.B. die Befugnis für die Bewirtschaftung eines prozentualen Anteils der Haushaltsansätze. Auf dieser Grundlage können Leistungsverträge nur mit sehr kurzer Laufzeit abgeschlossen werden, immerhin kann aber der Betrieb von Jugendfreizeiteinrichtungen und Familienzentren so zunächst aufrechterhalten werden. Dennoch bedeutet dies für die Träger der Einrichtungen eine nicht unerhebliche Unsicherheit.    

 

Zeitplan zur Erstellung des Jugendförderplans 2022-2025

- Derzeit laufen die Gespräche zum Wirksamkeitsdialog, gekoppelt mit der Erfassung der alltags- und lebensweltbezogenen Themen und Anliegen junger Menschen aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und der Fachkräfte.
                   

KSSP-Maßnahmen 2021 gestartet

- Aus dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm des Senats (KSSP) stehen dem Bezirk auch 2021 817.000 € für die Sanierung von Kitas auf landeseigenen Grundstücken zur Verfügung.

 

Angebotsform 5 nach dem Jugendfördergesetz

- Der JHA wurde in der Sitzung am 02.02.2021 über das geplante      Interessenbekundungsverfahren für gruppenbezogene, curriculare geprägte Jugendarbeit informiert. Die Pressemitteilung erfolgte. Erste Nachfragen erreichen die Verwaltung des Jugendamts.
Am 12.04.2021 ist Antragsschluss. Danach gilt es, die Anträge zu bewerten und einen Vorschlag für den Jugendhilfeausschuss vorzubereiten. Dafür soll eine Jury tagen. Für diese Jury schlägt die Verwaltung des Jugendamts die Mitwirkung von zwei Vertreter:innen aus dem Jugendhilfeausschuss vor (Vorschlag: 1 BVV-Verordnete:r und 1 Bürgerdeputierte:r).

 

Cabuwazi: Das Zelt steht

- Am 20.02.2021 konnte das Zelt für das zirkuspädagogische Projekt von Cabuwazi gegenüber dem Kino Hohenschönhausen errichtet werden.

 

Erholungsmaßnahmen

- Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 03.11.2020 über ein geändertes Verfahren zur Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen entschieden.

- Im Jahr 2021 stehen insgesamt 328.100 € zur Verfügung. Die Summe hat sich erhöht, da die behinderungsbedingten Mehrkosten (SGB IX) ab 01.01.2021 nach Beschluss des RdB einem anderen Produkt zugeordnet wurden.

 

Konstituierung AG §78 Kinderrechte

- Seit 2010 existiert der Arbeitskreis Kinderrechte Hohenschönhausen und wurde im Jahr 2017 durch die Träger des Ortsteils Lichtenberg erweitert. Es kooperieren Träger der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit, der Familienförderung, die Verwaltung des Jugendamtes sowie die Leitstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung zum Thema Vermittlung von Kinderrechten. Jährlich veranstaltet die AG eine Kinderkonferenz dazu. Am 19.02.2021 hat sich der Arbeitskreis eine Geschäftsordnung gegeben, einen Sprecher:innen-Rat gewählt und sich als AG §78 Kinderrechte konstituiert.

 

Bezugnehmend auf den Sachverhalt „Angebotsform 5 nach dem Jugendfördergesetz“ des Berichtes des BA bittet die Ausschussvorsitzende nach der Vorstellung des Berichtes die anwesenden BVO/BD um Teilnahmemeldungen für die angezeigte Jury-Besetzung. Frau Schmidt und Frau Engelmann erklären ihre Teilnahmebereitschaft, weitere Teilnahmeerklärungen erfolgen nicht. Die Ausschussvorsitzende wird die Teilnahmeerklärungen an das Jugendamt weiterleiten.

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