Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen  

 
 
67. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:26 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
 
Wortprotokoll

1) Herr Pohle fragt nach den politischen Folgen des Verwaltungsgerichtsurteils zur Rheinpfalzallee 83 usw. Herr BzStR Hönicke antwortet, dass das Bezirksamt auf die Entscheidung des Gerichts keinen Einfluss habe. Die Entscheidung könne Auswirkungen auf den Bebauungsplan haben. Derzeit sei weiterhin eine Schule im nördlichen und eine MUF im Süden vorgesehen. Herr Pohle nimmt Bezug auf das Faktenblatt der Bürgerinitiative und fragt nach dem Inhalt des Urteils. Dies sei nicht bekannt. Das Fachamt ergänzt, dass das Klageverfahren zwischen der Nachbarschaft und der Senatsverwaltung als Entscheidungsträgerin laufe. Es handele sich um zwei Klagen, einmal um die Klage gegen den Bau und den einstweiligen Rechtsschutz. Die Entscheidung in der Hauptsache stehe noch aus, das einstweilige Rechtsschutzverfahren sei jedoch zugunsten der Bestandskraft der Baugenehmigung entschieden worden.

 

2) Herr Donat fragt nach dem Verfahren an der Trabrennbahn und möchte wissen, ob es ein Vorkaufsrecht gebe. Herr BzStR Hönicke antwortet, dass es keine Verkäufe gebe und deshalb auch keine Vorkaufsrechte wirksam werden können. Herr Donat fragt nach der Bereitschaft hier Ausgleichsflächen für Infrastruktur anzukaufen. Herr BzStR Hönicke gibt zu bedenken, dass es sich um eine hypothetische Frage handele. Es fehle hier an einer realistischen Grundlage. Persönlich sei er Unterstützer des Vorkaufsrechts.

 

3) Herr Gramberg fragt nach einem langfristigen Konzept zum Erhalt der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Trabrennbahn. Herr BzStR Hönicke gibt zu bedenken, dass die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben durch die Eigentümer selbst entschieden werden müssten. Die Sicherung des Trabrennsportes sei erklärtes Ziel der Entwickler. Herr Gramberg stellt die historische Flächenentwicklung dar und zeigt sich über die Abgabe von Flächen an der Trabrennbahn zugunsten anderer Nutzungen verwundert. Er möchte wissen, wie die Umsätze aus der Entwicklung um die Trabrennbahn dieser helfen könne. Herr Prof. Hofmann stellt seinerseits die seit langem bekannte Entwicklung dar und verteidigt die bisherigen Bemühungen um den Erhalt der Trabrennbahn. Es schließt sich eine Diskussion über persönliche Annahmen zur Entwicklung der Trabrennbahn an.

 

4) Herrhnhold fragt nach dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Herr BzStR antwortet, dass der FNP im Berliner Abgeordnetenhaus geändert werden kann. Anträge können im Rahmen von B-Plan-Verfahren auch durch die Bezirke gestellt werden. Die Notwendigkeit der Änderung des FNP im Verfahren zur Trabrennbahn ist dem Bezirksamt bekannt, deshalb werde das städtebauliche Konzept auch mit der SenStadt abgestimmt. Herr Kühnhold stellt fest, dass es noch keine Umwandlung gibt.

 

5) Herr Pfannkuchen fragt nach einer „bindenden Investorenvereinbarung“ zu dem Vorhaben Trabrennbahn. Herr BzStR verneint das Vorliegen einer bindenden Vereinbarung, wenn hiermit die Grundzustimmung zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung gemeint sei. Es gebe derzeit ein abgestimmtes städtebauliches Konzept, welches den Anfang zum planungsrechtlichen Verfahren bilde.

 

6) Herr Dr. Frommer fragt zur Beteiligung zum Rahmenplan Karlshorst Ost. Er möchte wissen, wie und wann die Beteiligung ausgewertet werde. Er kritisiert die Verweigerung der Akteneinsicht in diesem Zusammenhang. Bzgl. der Akteneinsicht wird das Verfahren noch einmal geprüft. Die Einsicht, insbesondere in das Waldgutachten, sei nur mit Zustimmung der Auftraggeberin möglich.

 
 

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