Auszug - Angelegenheiten der GO  

 
 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Es lagen vom Vorsteher Rainer Bosse Vorschläge zur Ergänzung und Änderung der Geschäftsordnung infolge der Corona Pandemie vor. Diese wurden beraten und mit Änderungen zur Abstimmung im Ausschuss vorgeschlagen. Geändert wurden § 4 und § 39 der Geschäftsordnung. Es wurde ein Anhang an die Geschäftsordnung angefügt für die Zeit der Pandemie.

Gesamtabstimmungsergebnis der geänderten Geschäftsordnung:

Ja: 7 Nein: 2   Enthaltung: 0

Zur  Dringlichkeit der Drucksache: Ja: 7 Nein: 2     Enthaltung: 0

 

Ergänzung der GO in § 4 und 39 der GO

 

Die BVV möge beschließen, die Geschäftsordnung wird in § 4 um Absatz 5 ergänzt:

 

Soweit dies im Falle einer Gefährdungssituation, sofern durch das Land Berlin festgestellt, zum Schutz von Verordneten bzw. Bürgerdeputierten oder anderen Personen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, kann der Vorstand mehrheitlich Sitzungen von Ausschüssen und der Bezirksverordnetenversammlung aussetzen, die Durchführung von Sitzungen als Schaltkonferenzen anordnen oder die Zuschaltung von Verordneten, Bürgerdeputierten oder anderen Beteiligten zu Präsenzsitzungen per Schaltkonferenz erlauben. Der Ältestenrat und die fraktionslosen Bezirksverordneten sind über die Maßnahmen, deren Gründe, die Geltungsdauer und mögliche Ausnahmen unverzüglich und fortlaufend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0

Dringlichkeit:              Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0

 

§ 39 um Absatz 3 ergänzt:

 

Bei Sitzungen, welche nicht in Präsenz (bspw. Video-/Telefonkonferenzen) stattfinden, erfolgt die Abstimmung durch namentlichen Aufruf aller anwesenden Stimmberechtigten durch die Sitzungsleitung. Im Protokoll ist nur das Endergebnis der Abstimmung zu erfassen. 

 

Begründung:

Die Neuregelung schafft Transparenz und übernimmt die aktuelle Debatte zwischen den Fraktionen und der Diskussion im Ältestenrat. Dadurch wird eine verbesserte Rechtssicherheit ermöglicht.

Abstimmungsverhalten zu § 4   - 7/2/0 und Dringlichkeit: 7/2/0 

Abstimmungsverhalten zu § 39 - 9/0/0 und Dringlichkeit: 7/2/0

 

         
Zusätzlich wurde dringlich beschlossen, dass der GO folgende Anlage "Handlungsempfehlung für die aktuelle Pandemielage" angefügt wird:

 

  1. Für die Präsenzsitzungen der BVV Lichtenberg in der Max-Taut-Aula gelten die vom Eigentümer des Tagungsraumes erlassenen Sonderbestimmungen. Sie betreffen:
    • einen veränderten Bestuhlungsplan für die Tagungen der BVV und in Verbindung damit eine Beschränkung der Platzkapazität für Besuchende und Gäste,
    • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im gesamten Tagungsgebäude, die jedoch am Sitzplatz und bei eigenen Redebeiträgen am Mikrofon abgelegt werden darf,
    • das Hygienekonzept der Max-Taut-Aula

Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0

 

Die Teilnahme von Besucherinnen und Besuchern sowie Pressevertreterinnen und Pressevertretern an den Tagungen der BVV ist bis auf Widerruf nur nach vorheriger Anmeldung beim Büro der BVV und nur im Rahmen der verfügbaren Platzkapazität möglich. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen für bis zu 4 Pressevertretende und bis zu 7 Besuchenden. Die Anmeldung ist jeweils ab dem einer Sitzung unmittelbar vorausgehenden Montag möglich. Eine Daueranmeldung für alle Tagungen der BVV ist nicht möglich.

 

  1. Die Ausschüsse der BVV führen ihre monatlichen Sitzungen bis auf Widerruf in Form von Video-/Telefonkonferenzen durch. Präsenzsitzungen sind unter der Voraussetzung, dass ein geeigneter Tagungsort verfügbar ist und die Mehrheit der Ausschussmitglieder dieser Sitzungsform zustimmen, möglich. Wahlen/Nachwahlen zu Ausschussvorständen können auch als Briefwahl durchgeführt werden. Die Durchführung obliegt dem BVV-Büro. Gleiches gilt für Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses, die nicht einer nachfolgenden Bestätigung durch Beschluss der BVV bedürfen bzw. unterliegen.

Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0

  1. Für Präsenzsitzungen von Ausschüssen in bezirkseigenen Räumen steht aktuell nur das Kulturhaus Karlshorst zur Verfügung. Daher haben die Ausschüsse Haushalt und Personal, Jugendhilfe und Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz das Vorrecht zur Nutzung gegenüber allen anderen Ausschüssen. Für Ausschüsse bis zu 10 Personen besteht darüber hinaus die Möglichkeit im Ratssaal des Rathauses zu tagen.

Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0

  1. Für die Durchführung von Videokonferenzen soll das Format Nextcloud genutzt werden. Die Ausschüsse können auf andere, allen anwesenden Ausschussmitgliedern zugängliche Formate, ausweichen. Telefonkonferenzen sind darüber hinaus möglich.

Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0

  1. Für die Teilnahme der Öffentlichkeit an den Video-/Telefonkonferenzen stehen nach Anmeldung über das Büro der BVV jeweils bis zu 15 Einwahlmöglichkeiten zur Verfügung, die ab dem dritten Werktag vor Sitzungsbeginn erfolgen können und in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben werden. Eine Daueranmeldung für mehrere Sitzungen eines Ausschusses ist ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein:0  Enthaltung: 2

  1. Für Präsenzsitzungen von Ausschüssen sind die Hausordnungen und Hygienekonzepte sowie die maximal zugelassene Platzkapazität des jeweiligen Tagungsortes verbindlich einzuhalten.

Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein 2  Enthaltung: 0

  1. Der Vorsteher der BVV wird beauftragt, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die zeitweilig veränderten Bedingungen für die Tagungen der BVV und ihrer Ausschüsse zu informieren.

Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0

  1. Mehrheitsentscheidungen können bis zu 24 Stunden vor der eigentlichen Sitzung im Umlaufverfahren (inkl. E-Mail) getroffen werden.

Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 9

Begründung

Der Ausschuss hat sich auf Empfehlung des Ältestenrats der BVV unter Bezugnahme auf die andauernde Pandemielage und die vom Senat erlassenen Allgemeinverfügungen auf die vorstehenden Regelungen verständigt.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Pandemielage.

 
 

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