Auszug - Angelegenheiten der GO
Es lagen vom Vorsteher Rainer Bosse Vorschläge zur Ergänzung und Änderung der Geschäftsordnung infolge der Corona Pandemie vor. Diese wurden beraten und mit Änderungen zur Abstimmung im Ausschuss vorgeschlagen. Geändert wurden § 4 und § 39 der Geschäftsordnung. Es wurde ein Anhang an die Geschäftsordnung angefügt für die Zeit der Pandemie. Gesamtabstimmungsergebnis der geänderten Geschäftsordnung: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0 Zur Dringlichkeit der Drucksache: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0
Ergänzung der GO in § 4 und 39 der GO
Die BVV möge beschließen, die Geschäftsordnung wird in § 4 um Absatz 5 ergänzt:
Soweit dies im Falle einer Gefährdungssituation, sofern durch das Land Berlin festgestellt, zum Schutz von Verordneten bzw. Bürgerdeputierten oder anderen Personen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, kann der Vorstand mehrheitlich Sitzungen von Ausschüssen und der Bezirksverordnetenversammlung aussetzen, die Durchführung von Sitzungen als Schaltkonferenzen anordnen oder die Zuschaltung von Verordneten, Bürgerdeputierten oder anderen Beteiligten zu Präsenzsitzungen per Schaltkonferenz erlauben. Der Ältestenrat und die fraktionslosen Bezirksverordneten sind über die Maßnahmen, deren Gründe, die Geltungsdauer und mögliche Ausnahmen unverzüglich und fortlaufend zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0 Dringlichkeit: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0
§ 39 um Absatz 3 ergänzt:
Bei Sitzungen, welche nicht in Präsenz (bspw. Video-/Telefonkonferenzen) stattfinden, erfolgt die Abstimmung durch namentlichen Aufruf aller anwesenden Stimmberechtigten durch die Sitzungsleitung. Im Protokoll ist nur das Endergebnis der Abstimmung zu erfassen.
Begründung: Die Neuregelung schafft Transparenz und übernimmt die aktuelle Debatte zwischen den Fraktionen und der Diskussion im Ältestenrat. Dadurch wird eine verbesserte Rechtssicherheit ermöglicht. Abstimmungsverhalten zu § 4 - 7/2/0 und Dringlichkeit: 7/2/0 Abstimmungsverhalten zu § 39 - 9/0/0 und Dringlichkeit: 7/2/0
Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0
Die Teilnahme von Besucherinnen und Besuchern sowie Pressevertreterinnen und Pressevertretern an den Tagungen der BVV ist bis auf Widerruf nur nach vorheriger Anmeldung beim Büro der BVV und nur im Rahmen der verfügbaren Platzkapazität möglich. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen für bis zu 4 Pressevertretende und bis zu 7 Besuchenden. Die Anmeldung ist jeweils ab dem einer Sitzung unmittelbar vorausgehenden Montag möglich. Eine Daueranmeldung für alle Tagungen der BVV ist nicht möglich.
Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein:0 Enthaltung: 2
Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein 2 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 2 Enthaltung: 9 Begründung Der Ausschuss hat sich auf Empfehlung des Ältestenrats der BVV unter Bezugnahme auf die andauernde Pandemielage und die vom Senat erlassenen Allgemeinverfügungen auf die vorstehenden Regelungen verständigt.
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Pandemielage. |
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