Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen
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1) Herr Gramberg spricht erneut die Bebauung entlang der Wandlitzstraße an und möchte wissen, ob weitere Gespräche mit dem Bauherrn Ten Brinke zur Erweiterung des bestehenden Lärmgutachtens geführt wurden. BzStR Hönicke antwortet, dass dies nicht getan wurde und weiterhin kein Bedarf für die Erweiterung des Gutachtens gesehen wurde. Man habe nunmehr die Schreiben der Bahn an das Bezirksamt mit der Stellungnahme gegenüber Herrn Gramberg verglichen und könne keine wesentlichen Unterschiede finden. Es bleibe dabei, dass das in Rede stehende Gleis weiterhin kein Rangiergleis sei. Herr Gramberg kritisiert die Antwort als unzutreffend und sieht weiterhin den Bedarf an einer erneuten Überprüfung des Sachverhalts mittels Gutachten.
2) Frau Kose, Prof. Küttler und Herr Mai sprechen als Bewohner an der Seefelder Straße vor. Sie kritisieren die fehlende Bürgerbeteiligung beim Vorhaben der HOWOGE die bestehenden Plattenbauten aufzustocken. Man bitte wenigstens um eine Vertagung der Arbeiten in eine wärmere Jahreszeit. BzStR Hönicke antwortet, dass die Genehmigung bereits erteilt wurde, am 31.08.2020. Die HOWOGE habe bislang noch keine ausführende Baufirma. Die Fragenden formulieren die Nachfrage, wie die Maßgaben der Pandemieeindämmungvserordnung gehalten werden sollen und wann man mit einer Beteiligung rechnen könne. Herr Drewes fragt nach der Erwartungshaltung der Fragesteller, diese wollen ein offenes Gespräch mit der HOWOGE zu den aufgeworfenen Themen. Herr Leonhardt kritisiert das Vorhaben als grenzwertig und fordert eine Beteiligung. Frau Feige bittet eine sozialverträgliche Lösung, mindestens aber eine Verschiebung des Baustarts anzusprechen. Prof. Hofmann bietet an, einen Brief an die HOWOGE zu richten, in welchem die aufgeworfenen Probleme und Themen angesprochen werden.
3) Herr Pohle fragt nach der Rechtsgrundlage wonach die bisherigen Nutzer der Parzellen im Gebiet der ehemaligen Kleingartenanlage Falkenhöhe 1932 zum Nachweis eines festen Wohnsitzes außerhalb des Gebietes aufgefordert werden. BzStR Hönicke antwortet, dass die weitere Vorgehensweise in der Anlage in die Zuständigkeit von BzStR Schaefer falle. Er fasst die bisherige Entwicklung der Anlage zusammen, die nunmehr keine Kleingartenanlage mehr sei und sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB einordnet. Das Bezirksamt sei bemüht die Situation für Kleingärtner sowie Hausbesitzer zu klären, dies könne aber noch Zeit in Anspruch nehmen. Zur von Herrn Pohle erwähnten Frist vom 31.03.2021 könne er derzeit nichts sagen. Herr Drewes bemerkt, dass die jetzige Situation in der ehemaligen KGA Falkenhöhe 1932 der Tatsache geschuldet ist, dass sowohl das Bezirksamt Lichtenberg als auch der Bezirksverband der Kleingärtner in Hohenschönhausen die Zustände allzu lange gesehen aber nicht beseitigt haben. Es ergibt sich eine Debatte, in der sich die Vertreter verschiedener Fraktionen über die schwierige Situation in der Falkenhöhe einig sind und dem zuständigen Stadtrat Erfolg bei der Bewältigung wünschen. |
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