Auszug - Informationen zu Bau- und Planungsvorhaben
Auf dem Gelände des jetzigen Autohauses südlich der Landsberger Allee (Jeep) soll eine 14 geschossige Gewerbebebauung mit Punkthochhaus für ca. 1.125 Arbeitsplätze entstehen. Die Erschließung laufe über die Stichstraße des benachbarten Möbelhauses. Ein Planungserfordernis wird vom Fachamt nicht gesehen.
Auf dem Gelände der ehemaligen Konsum-Bäckerei nimmt das Vorhaben „Lichtwerk“ weitere Formen an. Der Vorhabenträger hat nunmehr einen Vorbescheid beantragt und vervollständigt für die bereits am 06.06.2019 vorgestellten 4 Bauabschnitte mit einer Handwerkermeile, Büroarbeitsplätzen und der Sanierung des Denkmals. In einem LoI wird der Beginn mit den Handwerksarbeitsplätzen zugesagt. Derzeit werden insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (Lärm und Verkehr) geprüft.
Die Wohnungsbaugenossenschaft Vorwärts plant am U-Bahnhof Friedrichsfelde die Wiederherstellung eines Blockrandes mit rückwärtiger Riegelbebauung, in welche auch ein Versammlungssaal für die Genossenschaft integriert werden solle. Das Projekt überschreitet mit dem Versammlungssaal (begrünte nutzbare Dachfläche) die hintere Bauflucht und ist ausnahmsweise genehmigungsfähig nach § 34 BauGB.
Gegenüber des Schloss Friedrichsfelde möchte der Vorhabenträger eine vorhandene Kaufhalle mit Wohnungen überbauen. So könnten insgesamt zusätzlich 56 neue Wohnungen geschaffen werden, die sich in die Umgebung einfügen, falls die Freiflächenbedarfe in Abstimmung mit den Nachbarn geregelt werden
Nahe des Obersees soll ein neues Wohngebäude auf drei Geschossen auf dem hinteren Grundstücksteil entstehen, während das Bestandgebäude im vorderen Bereich abgerissen wird. Die Antwort auf die Nachfrage nach der Platzierung der Stellplätze von Herrn Hudler wird nachgereicht.
In einem Vorbescheidsantrag wird eine 5 geschossige Bebauung für gewerbliche Nutzung abgefragt. Insbesondere die Verträglichkeit mit der dahinterliegenden Betonbrechanlage vor dem Hintergrund gesunder Arbeitsverhältnisse soll geprüft werden.
Das Tierparkcenter soll umgebaut und neuen Nutzungen geöffnet werden. Dafür wird der Einbau einer Kita, die Umwandlung von Flächen in Büro und der Umzug von bestehenden Nutzungen geprüft.
Der bestehende Supermarkt (netto) möchte zur Unterbringung eines Cafés, eines Backwarenladens und einer Leergutannahme seine Flächen erweitern.
Die 4 geschossige Überbauung der Seddiner Passagen wird erneut vorgetragen. Es soll ein Hotel mit 100 Betten und mehrere Büroflächen entstehen, sowie eine Tiefgarage geschaffen werden.
Die Wohnungsbaugenossenschaft Vorwärts möchte den Bestand um eine Eckbebauung erweitern.
Das Sana-Klinikum möchte die Frauenklinik mit Hilfe von Landesförderung erweitern. Herr Adrian nimmt als Justiziar der SANA hierzu Stellung und weist auf das bislang schon drei Jahre andauernde Verfahren hin. Das Klinikum benötige aufgrund der stetig steigenden Geburtenzahlen mehr Platz für die Geburtshilfe. Das Haus F (Frauenklinik) sei zwischen 1927-1929 errichtet worden und stehe unter Ensemble- und Denkmalschutz. Für den Neubau sei vorgesehen vier neue Entbindungssäle, Labore und ein Stillcafé zu errichten. Derzeit stehe dem ein städtebaulicher Vertrag zwischen Bezirk, Klinikum und oberer Denkmalbehörde entgegen, der keine weitere Entwicklung am Standort zulasse. Man hoffe nun auf Unterstützung der Politik zur Nachverhandlung des Vertrages. Herr Drewes fragt nach den Höhen und der Finanzierung, die Höhen würden vom Bestand her aufgenommen. Die Finanzierung von 8 Mio. Euro würde zu knapp 50 % (3,8 Mio. €) durch das Förderprogramm des Landes Berlin abgefangen. Mittlerweile drücke aber die Zeit. Frau Feige zeigt sich an den Vertrag gebunden und betont den Denkmalschutz. Herr Adrian betont, dass der enorme Anstieg der Geburtenzahlen, welcher anhalte, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei weitem nicht absehbar war. Herr Pohle fragt nach einer möglichen Alternativfläche, diese sei jedoch nicht darstellbar, da das Förderprogramm eine Entwicklung „Wand an Wand“ fordere und ein Umzug er Frauenklinik nicht machbar sei. Prof. Hofmann sieht den bestehenden Konflikt, verneint aber die Beteiligung der BVV als Gremium, die schließlich auch nicht Partner des städtebaulichen Vertrages war. Die Entscheidung sei an anderen Stellen zu treffen. BzStR Hönicke erklärt noch einmal den Bedarf nach einem Votum der Bezirksverordneten und betont, dass zumindest ein Zeichen wichtig sei, wie das Bezirksamt sich in dem Prozess positionieren solle. Herr Rodig sieht den Denkmalschutz mit der vorliegenden Planung gewahrt. Herr Hudler sagt dem Bezirksamt zu, dass seine Fraktion der Schaffung neuer Geburtskapazitäten nicht widersprechen werde.
Prof. Hofmann spricht sich gegen eine Stellungnahme des Ausschusses aus und verweist auf die zuständigen Parteien des Vertrages.
Die vor dem Sommer ausführlich vorgestellte Planung der Vonovia soll nunmehr ins Antragsverfahren gehen. Das Entstehen eines Planungserfordernisses wird geprüft.
Über mehrere Grundstücke sollen drei Wohngebäude mit insgesamt 153 Wohneinheiten entstehen.
Auf Höhe der Heinrichstraße soll nunmehr der bereits erteilte positive Bauvorbescheid für den Ausbau von Vorderhaus und Gartenhaus mit 50 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten umgesetzt werden.
Es handelt sich um den Antrag der Stiftung Stadtkultur (HOWOGE), welche neue Nutzungen im Theater Karlshorst umsetzen will. Dabei muss der Denkmalschutz gewahrt werden.
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