Auszug - Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen
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Für die
Dringlichen Beschlussempfehlungen, Drucksache Nr. V/157 V/158 den
Dringlichen Antrag zur Beschlussfassung, Drucksache Nr. V/170 und die
Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung, Drucksache Nr. V/152 wurde die
Dringlichkeit, gemäß Geschäftsordnung der BVV § 23 (2), zur Aufnahme in die
Tagesordnung bestätigt. |
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