Auszug - Wohnungsbauvorhaben der HOWOGE in Neu-Hohenschönhausen (Barther Straße u. Wiecker Straße)  

 
 
59. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhaus Karlshorst, Aufgang 1, Zugang vom Hof
Ort: Treskowallee 112, 10318 Berlin
 
Wortprotokoll

1. Barther Straße

Zunächst stellen Herr Schautes und Herr Haase von der HOWOGE den aktuellen Stand der Planung für 180-185 Wohneinheiten im Innenhof der Barther Straße vor. Derzeit werde das Generalplanerverfahren und eine weitere Beteiligung vorbereitet. Der Bauantrag soll 2021 gestellt werden.

 

Herr Drewes fragt nach der Differenz zwischen Bezirk und Land in dieser Sache. Herr Leonhardt möchte wissen inwiefern die Bauvoranfrage abgeändert wurde. Die Wohnungsanzahl wurde nunmehr gesenkt. Zudem wird nach der Straße im Innenbereich gefragt. Diese sei im Bezirksvermögen. Herr Rodig fragt nach einer Durchwegung des Projektes mit einer Straße. Angestrebt werde jedoch ein autofreier Innenhof, der lediglich fußläufig begangen werden soll. Herr BzStR Hönicke antwortet zwischenzeitlich, dass das Bezirksamt das Bebauungsplanverfahren geführt habe und auf dieser Grundlage keine Einfügung des Vorhabens gem. § 34 BauGB gesehen habe. Herr Pohle fragt nach dem weiteren Umgang mit dem Bebauungsplanverfahren. Herr Schautes betont, dass der Streitfall zwischen Bezirk und Land nicht zum Regelfall werden solle. Die HOWOGE habe ein umfangreiches Partizipationsverfahren geführt und hat sich mit dem „Einfrieren“ der Bauvoranfrage in einem frühen Stadium des Verfahrens einverstanden erklärt. Mit dem Widerspruch gegen die ablehnende Bescheidung durch den Bezirk habe man den legalen Rechtsweg beschritten. Eine Änderung habe es lediglich bei der Größe der geplanten Wohnungen gegeben.

 

Frau Müller spricht als Vertreterin der Anwohnenden des Innenhofes und stellt die Frage nach dem weiteren Vorgehen beim Bebauungsplanverfahren und mit der Baugenehmigung. In einer kurzen Ansprache, die sie den Verordneten auch schriftlich übergibt, bezieht sie Stellung. Sie formuliert die Erwartungen der Anwohnerschaft an die politischen Gremien des Bezirkes und verweist auf den Konflikt des Grünschutzes und der sozialen Entwicklung mit dem Bebauungsvorhaben. Letztlich skizziert sie auch den langen Vorlauf, den das Vorhaben auch schon hat. Prof. Hofmann antwortet, dass die Verantwortung nunmehr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liege. Frau Feige erinnert zudem an die Verabredung der AG Innenhöfe. Frau Müller verweist zudem auf die laufende Petition im Abgeordnetenhaus und die eingereichte Eingabe bei der BVV. Herr Drewes übt Kritik an der zweistufigen Verwaltung. Herr Leonhardt bedankt sich für die Darstellung und unterstützt die bereits gemachten Aussagen zur Rechtsstaatlichkeit des Widerspruchsverfahren. Politisch sei dies jedoch nicht richtig und sei auf Landesebene zu überdenken. Herr Hudler stellt die Initiativen seiner Fraktion seit 2017 dar. Er lehne die Bebauung im vorgestellten Ausmaß weiterhin ab und sieht die soziale Entwicklung des Ostseeviertels gefährdet. Prof. Hofmann fasst die Diskussion zusammen und weist auf die rechtlichen Möglichkeiten für die Eigentümer am Baufeld hin.

 

2. Wiecker Straße

Frau Handrup führt anfangs zum aktuellen Stand des Vorhabens aus und thematisiert auch die geplante Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern des Nachbarschaftsgartens. Eine Bauvoranfrage über die Möglichkeit der Einfügung nach § 34 BauGB sei bereits positiv beschieden worden. Betroffen seien insbesondere 18 Beete, für welche ein Beteiligungsverfahren im Herbst avisiert ist. Aktivitäten seien nicht vor Herbst 2021 zu erwarten.

 

Herr Pohle fragt nach einer Kompensation der Gärten und der Breite des geplanten Hauses. Der Ausgleich der Flächen soll in Gesprächen geklärt werden. Herr Hudler fragt nach der betroffenen Gartenfläche, diese umfasse etwa 550 m². Frau Zimmer weist auf die langwierige Diskussion über den Schutz von Innenhöfen hin und kritisiert die bisher geführte Kommunikation. Sie sehe vorrangig andere Bebauungsperspektiven im Gebiet. Herr Hudler weist erneut auf die Bedeutung der Bebauung für die soziale Entwicklung des Gebietes hin. Herr Wieckert von den Anwohnern macht Vorschläge zu einer Reduktion der Bauhöhe, um keine zu große Verschattung in den Gärten zu haben. Er weist zudem auf die Potentiale des RIZ-Centers und des Hechtgraben 1 hin. Herr BzStR Hönicke betont, dass eine Einfügung im Sinne von § 34 BauGB hier nicht abgelehnt werden könne. Frau Grause, ebenfalls Anwohnerin, berichtet von den Sorgen um die soziale Entwicklung des Kiezes und hebt den integrativen Charakter des Nachbarschaftsgartens hervor. Es werde ein friedvolles Miteinander gelebt, welche das soziale Gefüge bislang stärke. Herr Klöpfer, selbst Erstbezieher des Wohngebietes, stellt die Entwicklung in Neu-Hohenschönhausen noch einmal dar und wirbt für bessere Ansätze der Integration. Frau Stenzel und Herr Leonhardt bitten die soziale Entwicklung nicht allein am Thema der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen fest zu machen. Herr Hudler entgegnet, dass die Anwohner ein weithin bekanntes Gefühl äußern, welches sich auch an der Situation im Kiez, etwa der Sauberkeit ablesen ließe. Herr Schautes bittet um Zeit und will das Vorhaben gerne weiter besprechen. Er bietet weiterhin Unterstützung bei Ausgleichsideen für die Gärten an.

 

Mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit werden die TOPs 7 und 8 im Einvernehmen mit dem Ausschuss getauscht. Der TOP 6 wird vertagt.

 
 

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