Auszug - Durchführung von Sitzungen während der Corona-Pandemie - Schreiben SenInnSp
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An die Ausschussvorsitzenden wurde ein Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Problematik virtueller Ausschusssitzungen weitergeleitet. Im Zusammenhang mit diesem Schreiben wurde den Ausschüssen empfohlen, nach der Sommerpause die bestehenden Möglichkeiten für Präsenzsitzungen zu nutzen.
Bezüglich der Ankündigung, das Ausschusssitzungen auch in der Philipp-Reis-Schule stattfinden könnten, hat sich herausgestellt, dass dies nicht möglich ist, da die Alarmanlage der Schule nur durch den Hausmeister scharf geschalten werden kann, dessen Arbeitszeit um 15 Uhr endet. Demzufolge bleibt als Ausweichtagungsort nur das Kulturhaus Karlshorst. Vorrangig ist hierbei der Jugendhilfeausschuss zu berücksichtigen, der als einziger Ausschuss auch ohne Zustimmung der BVV Beschlüsse fassen kann.
Herr Grunst, Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur, wird im Rahmen der Bezirksamtssitzung das Thema „Ausschusssitzungen in der Philipp-Reis-Schule“ noch einmal zur Sprache bringen.
Darüber hinaus weist er darauf hin, dass der Raum 223/224 im Rathaus für bis zu 14 Personen zugelassen ist, so dass kleinere Ausschüsse diesen für ihre Sitzungen nutzen könnten. Bis auf weiteres werden die Abende an den Tagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag im Kulturhaus für die Ausschusssitzungen freigehalten.
Ein durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport erarbeiteter Entwurf zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes bezüglich virtueller Sitzungsformate ist bereits dem Rat der Bürgermeister sowie dem Rat der Vorsteher vorgestellt worden.
Der Rat der Vorsteher hat hierzu im Ergebnis der Zusammentragung der Stellungnahmen der Vorsteher eine Stellungnahme an den Rat der Bürgermeister – Innenausschuss – übersandt.
Bis zu einer Gesetzesänderung wird es dabei bleiben, dass die BVV-Sitzungen als Präsenzsitzungen durchgeführt werden.
Der Entwurf zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes, die Stellungnahme des Vorstehers sowie die Stellungnahme des Rats der Vorsteher werden den Fraktionen und Bezirksverordneten zu Verfügung gestellt.
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