Auszug - Information zur Schuldnerberatung in Lichtenberg
Herr Sander und Herr Nixdorf von Julateg bzw. Caritas
informierten über die Schuldnerberatung im Zeitraum Januar bis September 2003
und zeigten als Schwerpunkte und Probleme u.a. auf: die Verbraucher-Insolvenz, die Warteliste und Wartezeiten
sowie die präventive Beratung als derzeitige Schwachstelle (s. übergebene
Berichterstattung). Beschlussempfehlung des Ausschusses Die BVV wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem
Arbeitsamt-Ost (Agentur für Arbeit), im Sinne der §§16 Abs. 2, Nr. 2; 17; 18
Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzentwurfes zum SGB II, für eine frühzeitige Aufnahme
von Kooperationsverhandlungen mit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
im Bezirk Lichtenberg einzusetzen sowie auf einen rechtzeitigen
Vertragsabschluss, im Rahmen seiner Möglichkeiten, hinzuwirken. Begründung: Die Agenturen für Arbeit sollen “von der Schaffung eigener
Dienste und Einrichtungen absehen, soweit Dritte diese vorhalten, ausbauen oder
in Kürze schaffen können. Dies gilt für kommunale und Träger der freien
Wohlfahrtspflege. Voraussetzungen sind Leistungsfähigkeit und Flexibilität,
damit bei den Leistungen zur beruflichen Eingliederung den individuellen
Erfordernissen im Einzelfall Rechnung getragen werden kann” (Begründung zum SGB
II v. 25.07.2003, S. 114). Mit den im Bezirk Lichtenberg ansässigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
sind Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege vorhanden, die allen benannten
Ansprüchen und Erfordernissen entsprechen. Auf einen bedarfsgerechten Ausbau
der Dienstleistungskapazitäten ist hinzuwirken. Abstimmungsergebnis: 7/0/0 |
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