Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen  

 
 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Cordelia Laidler fragt zu den Kaisergärten: Welche Zielsetzung hat die erneute begrenzte öffentliche Beteiligung, wann und wer ist dafür qualifiziert?

Frau Monteiro gibt das Wort an Herrn Tesarz vom Fachbereich Stadtplanung.

Die Begrenzung für die zulässige Gesamthöhe ist noch konkreter zu fassen und für diesen Punkt bedarf es einer eingeschränkten Beteiligung mit dem Bauherren.

Unabhängig von der Planreife des Bauvorhabens erfolgt eine eingeschränkte, verkürzte Beteiligung; sie wird im Laufe des ersten Quartals 2020 stattfinden.

Nachfrage von Frau Laidler: eingeschränkte Beteiligung, wird davon ausgegangen, dass auch die unmittelbar Betroffenen beteiligt werden?

BA: Betroffen von der Planänderung ist der Bauherr.

 

Frau Wahse: Anwohner*innen konnten Einwände vorbringen, größter Teil ist Kritik, die auch am Runden Tisch kam; Bauhöhe und keine Einbindung in Umgebung was hat BA aktiv unternommen, dass diese Einwände in B-Plan und Planungen des Investors Eingang finden.

BA: Es gab ein ganzes Bündel an Stellungnahmen und jedem Einwand wurde nachgegangen, manches wurde aufgegriffen; Architektur bspw. nicht, weil das in Rede stehende Gebiet nicht im Bereich der Erhaltungsverordnung liegt; Baudichte ist begründbar, weil Nähe zum Ortszentrum; Bauweise muss auch wegen Schallschutz so sein.

Prof. Hofmann: Jedem Eingang wird nachgegangen, aber nicht jedem entsprochen. Das ist das Prinzip der Abwägung.

Frau Wahse: „aktiv“ heißt dies auch, hat das BA mit Investor nochmal gesprochen und die Bedenken der Bürger*innen vorgetragen oder wurde nur am Schreibtisch entschieden?

BA: Abstimmung mit Investor erfolgte am Runden Tisch; zu diesem Schritt war das BA nicht verpflichtet gewesen; dort wurden Kompromisse gefunden, die nicht allen gefallen, aber dem mehrheitlich zugestimmt worden ist.

Man kann nicht unbegrenzt ändern lassen, bis alle zugestimmt haben; wir haben ein gutes Ergebnis und durch die besondere Situation mit Schallschutz einen eingegrenzten Spielraum.

Frau Wahse: Schallschutz wird vom BA als Nebeneffekt betrachtet?

BA: Das ist eine Verwaltungsabwägung und das andere persönliche Einschätzung; beim Runden Tisch war extra ein Gutachter dazu vor Ort und hat einen großen Teil der Diskussionen eingenommen.

 

Herr Gramberg: Was hat BA unternommen, um online zu aktualisieren?

BA: Die komplette Seite wird aktuell überarbeitet und das braucht Zeit, Gesamtkonzept r die Internet-Seiten wird erarbeitet und wie bereits letztes Mal geschildert, wie man dahin gelangen kann.

Herr Gramberg: Wann wird es fertig sein?

BA: Das ist noch nicht abzusehen; Konzept wird erarbeitet und andere Bereiche des BA sind auch involviert; wollen es so schnell wie möglich machen, aber die personellen Ressourcen sind begrenzt.

Herr Gramberg Frage 2: DB-Abstellanlage hat ein weiteres 5. Gleis in Betrieb genommen, wie werden dadurch zusätzlich verursachte Immissionen berücksichtigt?

BA kann diese Frage nicht sofort beantworten, wird aber nachgereicht.

Herr Gramberg vermisst zur DS/1528/VIII die Planzeichnung in Unterlagen.

BA: Geltungsbereich ist Bestandteil der Unterlagen, Planzeichnung selbst ist bei Beschlussfassung durch die BVV vorhanden.

 

2. Teil

Frau Hausschild:

Frage 1: Wie kann ausgeschlossen werden, dass wegen der Schulstandortentscheidung Straße und Bürgersteige der Waldowallee überlastet werden?

 

BA: Schulbedarf und -planung wird vom Schulamt geleistet; wenn Planung vorliegt, setzt Stadtplanungsamt dieses in Planungsrecht um; Herr Nünthel ist auch zuständig für Gehwege und wird beide Fragen angemessen beantworten

 

Frage 2: Welche Schulbaubeschleunigung in der Waldowallee ist angedacht und wird es ein geregeltes B-Planverfahren geben?

BA: Ja; hinsichtlich Beschleunigungsanfrage wird es noch eine Antwort geben; gehen aber von B-Plan aus.

 

Frage 3: Welche Schule, Sporthalle oder Sportplatz wurden mit dem Investor Gartenstadt 2 vereinbart?

BA: Nicht jeder Investor muss auf seinem Grundstück eine Schule errichten; aus Bauvorhaben werden Bedarfe ermittelt und dann muss am Ende nachgewiesen werden, ob alles geschaffen wurde; einschließlich Staffelgeschosse.

Rechnerich ergeben sich aus der Gartenstadt 2, mit der Gartenstadt 1 gemeinsam weniger als 450 Plätze, dies entspricht einer dreizügigen Grundschule. Dies reicht also nicht aus, um einen Schulstandort zu fordern:

a) Wie viele Wohneinheiten werden in der Gartenstadt 1 und 2 getrennt und insgesamt entstehen?

Gartenstadt Karlshorst I (B-Plan XVII-50aa): 705 Wohnungen, zum großen Teil Einfamilienhäuser.

Gartenstadt Karlshorst II (B-Plan-Entwurf XVII-50aba): 912 Wohnungen, überwiegend Geschosswohnungsbau.

Insgesamt: 1.617 Wohnungen

In den genannten Werten, die auf einer überschlägigen Ermittlung basieren, sind auch die Wohnungen enthalten, die bereits vor 2014 (Festsetzung des B-Plans XVII-50aa) existierten.

 

b) Wie viele Schulkinder leben in der Gartenstadt 1 und sind berechnet in der Gartenstadt 2.

Gartenstadt Karlshorst I (B-Plan XVII-50aa): 114 Grundschulplätze gemäß Bedarfsermittlung von 2013 (rund 2,3 Einwohner je Wohneinheit, Jahrgangsstärke 1,2 %, 100 % Versorgung für 6 Jahrgänge).

Gartenstadt Karlshorst II (B-Plan-Entwurf 50aba): 104 Grundschulplätze gemäß Bedarfsermittlung Berliner Modell (2,0 Einwohner je Wohneinheit, Jahrgangsstärke 1,0 %, 90 % für 6 Jahrgänge).


c) Wie viele Kitakinder leben in der Gartenstadt 1 und sind berechnet in der Gartenstadt 2.
(alle Zahlen a, b & c inklusive Staffelgeschosskinder).

Gartenstadt Karlshorst I (B-Plan XVII-50aa): 80 Kita-Plätze gemäß Bedarfsermittlung von 2013 (70 % Versorgungsgrad für 6 Jahrgänge).

Gartenstadt Karlshorst II (B-Plan-Entwurf 50aba): 86 Kita-Plätze gemäß Bedarfsermittlung nach Berliner Modell (75 % Versorgungsgrad für 6 Jahrgänge).

Die sogenannten Staffelgeschosskinder sind in den genannten Werten nicht enthalten.

 

Ausdruck vom: 17.01.2020

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