Auszug - Bericht des Bezirksamtes (Frau Monteiro)  

 
 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

- Der Rahmenplan Hohenschönhausen befindet sich im Mitzeichnungsverfahren. Er soll am 08.10.19 im Bezirksamt behandelt und beschlossen werden, am 17.10.19 im Ausschuss ÖSM behandelt und am 24.10.2019 in die BVV eingebracht werden.

- Beim Großhandel in der Marzahner Str. 7 ist eine Nutzungsuntersagung nicht ausgesprochen worden, da die Brandschutzauflagen kurzfristig erfüllt worden sind.

- Rheinpfalzallee 83 gestaltet sich schwer. Die eventuelle Nutzungsänderung auf Infrastruktur (Schule) gegenüber Wohnen (Flüchtlingsunterkunft) hat Auswirkungen auf den Bodenpreis des Grundstückes, was von der BIMA im Verkaufspreis aber nicht berücksichtigt wird. Zwischen Senat, BA und HOWOGE sind noch unterschiedliche Auffassungen über MUF-Größe (300 bis 500 Flüchtlinge), da dann nur noch 0,4 ha für die Schule zur Verfügung stehen würden.

Ende Oktober soll es dazu einen Abstimmungstermin zwischen BIMA, Senat und BA geben.

- Bei der beabsichtigten Ausübung des Vorkaufsrechts Pfarrstraße 98/100 ist die Abwendevereinbarung vom Käufer unterschrieben worden.

- Wettbewerb im Ikarus-Stadtteilzentrum zur Schulnutzung hat stattgefunden.

 

Frau Müller wendet ein, dass der Investor die Auflagen, die sonst die Kommune zu erfüllen hat, nunmehr der Investor zu erfüllen hat. Die Mieter haben bei Nichteinhaltung der Auflagen ein Vorkaufsrecht.

Die Vorgaben der Milieuschutzverordnung muss der Erwerber einhalten.

 

Dr. Frommer bemerkt, dass die GEWOBAG zum Bauprojekt in Karlshorst in einer Wettbewerbsveranstaltung angab, 703 Wohnungen in 5-Geschossern bauen zu wollen.

Frau Monteiro erwiderte, dass man sich in der Konzeptphase befinde und 500 WE und zusätzlich Wohnungen für 500 Geflüchtete geplant seien.

Es existiert noch kein Aufstellungsbeschluss.

Dr. Frommer entgegnete, dass es für jeden Wohnblock bereits eine Planung gäbe.

Prof Dr. Hofmann verweist darauf, dass nicht Wettbewerbsentwürfe maßgebend sind, da wir uns noch im Vorfeld des B-Plan-Verfahrens befinden. Jeder Bauherr hat das Recht seine Vorstellungen vorzustellen. Die BVV hat dann die Entscheidung im B-Plan-Verfahren zu treffen.

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