Auszug - Position des Rechtsamtes zum Begriff "Einzelpersonalentscheidung"
Herr
Heidrich erläutert den Begriff “Einzelpersonalentscheidung”. Adressat
des JHA ist immer der Bezirksstadtrat - nicht ein spezieller Beamter oder
Mitarbeiter. Keinem Mitarbeiter ist es verwehrt, sich an den Ausschuss
GO/Eingaben und Beschwerden zu wenden; ausgenommen sind dienstliche
Angelegenheiten. Alle
Ausschüsse sollten sich in Angelegenheiten der Gesetzgebung, des BezVG u.a. ,
vor Beschlussfassungen an das Rechtsamt wenden zwecks Beratung und Information. Das
Rechtsamt gibt eine kurze Stellungnahme zu Protokoll, die diesem angehängt
wird. |
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