Auszug - Position des Rechtsamtes zum Begriff "Einzelpersonalentscheidung"  

 
 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 1
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Heidrich erläutert den Begriff „Einzelpersonalentscheidung“

Herr Heidrich erläutert den Begriff “Einzelpersonalentscheidung”.

Adressat des JHA ist immer der Bezirksstadtrat - nicht ein spezieller Beamter oder Mitarbeiter. Keinem Mitarbeiter ist es verwehrt, sich an den Ausschuss GO/Eingaben und Beschwerden zu wenden; ausgenommen sind dienstliche Angelegenheiten.

Alle Ausschüsse sollten sich in Angelegenheiten der Gesetzgebung, des BezVG u.a. , vor Beschlussfassungen an das Rechtsamt wenden zwecks Beratung und Information.

 

Das Rechtsamt gibt eine kurze Stellungnahme zu Protokoll, die diesem angehängt wird.

 
 

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