Auszug - Informationen des Bezirksamtes zur neuen Baumschutzverordnung in Berlin
Wichtige
Veränderungen sind: - Freigabe
aller Bäume, die weniger als 2 m von der
Grundstücksgrenze entfernt sind. - Freigabe
aller Bäume, die weniger als 5 m von Gebäuden entfernt sind. - Freigabe
aller Bäume unter Stammumfang 80 cm (bisher 60 cm). Äste bis 10
cm Durchmesser dürfen entfernt werden. Als
problematisch wird vom Bezirksamt der mangelnde Schutz für Nadelgehölze
angesehen, geschützt sind Kiefer und Eibe, sowie die unkontrollierte Entfernung
von Ästen bis 10 cm. Als Vorteil
wird vom Stadtrat die Entlastung für die Prüfung und Bescheidung von
Fällgenehmigungen und die damit verbundene und bisher nur stichpunktartig
erfolgte Kontrolle der Fällung und Nachpflanzung und damit verbunden eine
bestimmte Entbürokratisierung angesehen. Genau
dieser Fakt wird in der Diskussion im Ausschuss zugleich als problembehaftet
angesehen: hinsichtlich -
unkontrollierter “wilder” Fällungen durch Grundstückseigentümer, - der
Verringerung der Anzahl von Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen
angesichts der bestehenden Finanzprobleme des bezirklichen Haushalts und - einer
Verbesserung der Kontrolltätigkeit durch die Verwaltung. Das
Bezirksamt wird um eine sorgfältige Stellungnahme zur 3. Veränderung der
Baumschutzordnung und um entsprechende Information des Ausschusses gebeten. |
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