Auszug - Sachstand zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin/eines stellvertretenden Schriftführers in der Sitzung am 16.10.2018
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Das Rechtsamt hat den Vorgang geprüft und kommt zum Schluss, dass die Wahl rechtmäßig durchgeführt wurde, da nur ein Kandidat angetreten ist und die Stimmzettel jeweils gleich waren. Ein*e Kandidat*in kann individuell abgelehnt werden, wenn die Ausschussmitglieder, z. B. aufgrund bestimmter Äußerungen, kein Vertrauen in eine sachliche Zusammenarbeit haben.
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