Auszug - Drogenkonsum- und Trinker*innenraum (mitberatend)  

 
 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 5.3
Gremium: Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0928/VIII Drogenkonsum- und Trinker*innenraum
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenGesundheit
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Pohle erläutert zur Vorstellung der Drucksache, dass die im Umfeld des Bahnhofes Lichtenberg tätigen sich an Wohnungslose richtende Einrichtungen keine Konsumierung von Suchtmitteln in ihren Räumen erlauben, es demzufolge Handlungsbedarf gäbe.

 

BzStRin Framke berichtet, dass es in mehreren (Innenstadt)Bezirken ein auf 3 Jahre ausgerichtetes Modellprojekt des Senats für Suchtprobleme gäbe. Das Bezirksamt verfolgt dieses interessiert.

Für die Ausgabe von Drogen in der Öffentlichkeit sind die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes zu beachten.

 

Zur Situation speziell am Bahnhof Lichtenberg erläutert sie, dass die Zusammenarbeit mit der DB AG hierbei schwierig sei, die Bahnpolizei fordert die im Bahnhof sich aufhaltenden Wohnungslosen regelmäßig abends zum Verlassen des Bahnhofsgebäudes auf. Die Notlösung Kältebahnhof U-Bahnhof Lichtenberg gelte nur bis zu sehr zeitigen Morgenstunden. Eine Bahnhofsmission würde von Trägern betrieben, die aber noch kein explizites Interesse gezeigt haben, auch nicht das DRK, das im Bahnhofsumfeld präsent ist.

Möglich wäre aber eine Initiative der BVV mit der Bitte an das Bezirksamt, dass dieses an DB AG herantreten solle.

 

Herr Wolf schließt sich den Äußerungen von Frau Framke an und schätzt ein, dass der Antrag der Komplexität des Problems nicht gerecht werde.

 

Herr Reypa ergänzt, dass der Bahnhof Lichtenberg kein Kriminalitätsschwerpunkt sei, Problem sei aber die Zuständigkeit, das 1. Untergeschoss über dem U-Bahnhof gehöre der DB AG, die BVG sei nur für das 2. Untergeschoss, also den eigentlichen U-Bahnhof zuständig.

 

Herr Drewes erklärt, dass er den Antrag für nicht gelungen halte, nur den Absatz zur Bahnhofsmission trage die AfD mit.

 

Herr Pohle schlägt für den Antragsteller folgende Änderung der Drucksache vor:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ganztägig geöffnete Drogenkonsum- und Trinker*innenräume rechtlich, organisatorisch und finanziell am Bahnhof Lichtenberg betrieben werden können.

Bei positiver Prüfung soll das Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen im Senat für die Einrichtung eines solchen Raumes einsetzen, in dem auch niedrig schwellige Angebote der Suchtprävention und eine Verweisberatung an Hilfeerbringung vorgehalten werden.

Das Bezirksamt möge sich bei der Deutschen Bahn AG dafür einsetzen, dass am Bahnhof Lichtenberg eine Bahnhofsmission eingerichtet wird.“

 

In dieser geänderten Form wird der Antrag zur Abstimmung gestellt: 0 / 8 / 3.

 

Diese Beschlussempfehlung wird an den federführenden Ausschuss weitergeleitet.

 

Herr Pohle wird vom Ausschuss gebeten, derartig umfangreiche Änderungen an einer DS den Ausschussmitgliedern in Zukunft vorher zur Kenntnis zu geben.

 
 

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