Auszug - Informationen zum aktuellen Stand Sanierungsgebiete - Mietobergrenzen
Nach allgemeinen Äußerungen zu Zweck, Gesetzeslage und neuen Bedingungen wird auf die Sozialstruktur und die Mietentwicklung durch das Stadtplanungsbüro TOPOS eingegangen. Es wird eine Fortschreibung der Mietobergrenzen in diesen
Gebieten empfohlen. Dabei sollte es kein Belegrecht mehr für alle Wohnungen
geben. Die Größenordnung könnte 50 % betragen. Wir empfehlen dem Ausschuss für Soziales sich gesondert mit
den Unterlagen von TOPOS zu beschäftigen. Das BA teilt dazu mit, dass es die entsprechende Vorlage zur
Veränderung der Mietobergrenze und deren Geltungsbereich im Dezember der BVV
zur Kenntnis gibt. |
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