Auszug - Standort "Zum Hechtgraben 1" zur Sozialraumentwicklung nutzen  

 
 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 15.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0386/VIII Standort "Zum Hechtgraben 1" zur Sozialraumentwicklung nutzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Geschäftsordnung, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD in geänderter Fassung anzunehmen wurde ohne Aussprache bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU zugestimmt.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, angesichts der wachsenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie erkennbarer Defizite der soziokulturellen Entwicklung im Sozialraum Neu-Hohenschönhausen-Süd ein Konzept für die langfristige Sicherung der Nutzung des Standortes „Zum Hechtgraben 1“ vorzulegen.

 

Dabei ist zu prüfen, ob ein größerer Neubau weitere Räumlichkeiten – insbesondere eine Aula - für die Schule „Grüner Campus Malchow“ einschließen könnte. Die bisher am Standort tätigen freien Träger und Vereine sollen – auch bei Neuschaffung eines Gebäudes – gehalten werden.

 

Das Konzept soll in Zusammenarbeit mit dem Grünen Campus Malchow, der Senatsverwaltung für Bildung und den ansässigen Vereinen und Trägern erarbeitet werden. Dabei soll die gemeinschaftliche Nutzung aller Vorgenannten am Standort verbessert werden. Konzepte und Ideen von Trägern und Vereinen aus Lichtenberg, die dem Bezirksamt schon Vorschläge bzgl. einer Sanierung und Modernisierung unterbreitet haben, sollen in der Konzeptentwicklung berücksichtigt und begründet abgewägt werden.

 

Ebenfalls ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

 

Für die Finanzierung des Vorhabens ist eine Sonderzuweisung aus Landesmitteln anzumelden.

 
 

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