Auszug - Stadtteilkonferenz zu den Nachverdichtungspotenzialen im Fennpfuhl
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Herr Pohle schlägt für die Einreicher vor, eine Formulierung eines ähnlich gelagerten Antrages der CDU zu übernehmen, und statt des Wortes „Nachverdichtung“ nunmehr „bauliche Zukunft“ zu formulieren und im weiteren Absatz auf das „Rahmenkonzept zur Großsiedlung Fennpfuhl“ zu verweisen. Für die Änderung der Überschrift könne er sich eine Ersetzung vorstellen. Prof. Hofmann verweist auf das umständliche Verfahren, eine Ersetzung zu machen und schlägt stattdessen eine geänderte Fassung der Drucksache vor, deren Beschlussformel das vom Ausschuss zu verfolgende Anliegen eindeutig wiedergibt.
Der Vorschlag lautet wie folgt: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht eine Stadtteilkonferenz zur Sicherung von Grünflächen sowie eventuell möglicher Wohnungsbau- und Entwicklungspotenziale im Fennpfuhl unter Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und seiner Fachausschüsse zu organisieren und zu ihr Anwohner*innen, Fachleute, Wohnungsunternehmen und Gewerbetreibende einzuladen. Die Ergebnisse der Stadtteilkonferenz sollen in den vom Bezirksamt geplanten städtebaulichen Rahmenplan für die Großsiedlung Fennpfuhl einfließen.
Herr Drewes fragt nach der Beteiligung der Bürger in diesem Zusammenhang. Herr Fleischmann ergänzt, er sei skeptisch über die Durchsetzungsfähigkeit von Bürgervorschlägen, die sich in bereits laufenden Verfahren aus seiner Sicht nicht bestätigt hätte. Herr Kluge führt aus, dass gerade im Fennpfuhl ein ausgeprägtes Gefühl für Bürgerbeteiligung bestehe und dies in vergangenen Zeiten erheblichen Einfluss auf Bebauungen in diesem Gebiet gehabt habe. Frau BzStRin Monteiro betont, dass im Falle des Beschlusses über den Antrag natürlich alle Bürger zur öffentlichen Bürgerversammlung eingeladen würden. Herr Pohle übernimmt für den Einreicher die Änderungen von Prof. Hofmann, so dass nunmehr nur über diese Fassung abgestimmt wird. Prof. Hofmann fragt, wer dem Antrag in der geänderten Fassung folgen könne. Die entsprechende Beschlussempfehlung ergeht einstimmig (14/0/0). |
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