Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung/Verwaltungsreform
TOP: Ö 3
Gremium: Rechnungsprüfung/Verwaltungsreform Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.11.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 1
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Middendorf informierte über die Auswirkung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Haushaltes für das Jahr 2003

 

Herr Middendorf informierte über die Auswirkung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Haushaltes für das Jahr 2003. Das 3. haushaltswirtschaftliche Rundschreiben ist dem Protokoll beigefügt. Herr Middendorf informierte, dass die verschärften Bedingungen für die Haushaltswirtschaft nach Artikel 89 Verfassung von Berlin gelten.

Im Bezirk Lichtenberg gibt es keine nicht begonnenen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2003. Er erläuterte die Problemlage, dass einerseits im Rahmen der tarifvertraglichen Vereinbarung im Bereich der Kitas 42 Stellen besetzt werden müssten, jedoch bisher nur 26 Mitarbeiterinnen, teilweise durch Erhöhung ihrer Arbeitszeit von Teilzeit zu Vollzeit bzw. 6 Umsetzungen aus dem Überhang besetzt werden konnten. Auf Grund der Regelungen nach Artikel 89 Verfassung von Berlin sind derzeit Neueinstellungen nicht möglich.

 

Auf die Frage nach den Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils auf die Haushaltsplanung 2004/2005 wurde mitgeteilt, dass die Beratungen im Abgeordnetenhaus derzeit ausgesetzt sind. Es wird eine Prüfung der Verfassungskonformität des jetzigen Haushaltsplanentwurfs vorgenommen.

Mit einer Verabschiedung wird nicht vor dem I. Quartal 2004 gerechnet. Hieraus ergibt sich, dass die Projektmittel für den “Bürgerhaushalt” gesperrt sind.

 

Die große Problematik der Zuwendung für freie Träger besteht, da keine neuen Projekte gefördert werden können, sondern nur bestehende Projekte weiter gefördert werden.

 
 

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