Auszug - Bericht des Bezirksamtes
Herr Middendorf informierte über die Auswirkung der
Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Feststellung der
Verfassungswidrigkeit des Haushaltes für das Jahr 2003. Das 3.
haushaltswirtschaftliche Rundschreiben ist dem Protokoll beigefügt. Herr
Middendorf informierte, dass die verschärften Bedingungen für die
Haushaltswirtschaft nach Artikel 89 Verfassung von Berlin gelten. Im Bezirk Lichtenberg gibt es keine nicht begonnenen
Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2003. Er erläuterte die
Problemlage, dass einerseits im Rahmen der tarifvertraglichen Vereinbarung im
Bereich der Kitas 42 Stellen besetzt werden müssten, jedoch bisher nur 26
Mitarbeiterinnen, teilweise durch Erhöhung ihrer Arbeitszeit von Teilzeit zu
Vollzeit bzw. 6 Umsetzungen aus dem Überhang besetzt werden konnten. Auf Grund
der Regelungen nach Artikel 89 Verfassung von Berlin sind derzeit
Neueinstellungen nicht möglich. Auf die Frage nach den Auswirkungen des
Verfassungsgerichtsurteils auf die Haushaltsplanung 2004/2005 wurde mitgeteilt,
dass die Beratungen im Abgeordnetenhaus derzeit ausgesetzt sind. Es wird eine
Prüfung der Verfassungskonformität des jetzigen Haushaltsplanentwurfs
vorgenommen. Mit einer Verabschiedung wird nicht vor dem I. Quartal 2004
gerechnet. Hieraus ergibt sich, dass die Projektmittel für den “Bürgerhaushalt”
gesperrt sind. Die große Problematik der Zuwendung für freie Träger
besteht, da keine neuen Projekte gefördert werden können, sondern nur
bestehende Projekte weiter gefördert werden. |
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