Auszug - Grundschulneugründung am Standort Hauptstraße 8/9 umsetzen
Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD wurde als Priorität der Fraktion der SPD entsprechend dem Beschluss über die Tagesordnung in Verbindung mit der
Mündliche Anfrage der Bezirksverordenten Dr. Ingenbleek (Fraktion der SPD) DS/0487/VIII – Aktuelle Entwicklungen zum geplanten Grundschulstandort Hauptstraße 8/9
und dem
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. DS/0494/VIII – Schulplätze in Rummelsburg
aufgerufen.
Frau Dr. Ingenbleek (Fraktion der SPD) trug ihre Mündliche Anfrage vor und begründete den Antrag zur Beschlussfassung – DS/045/VIII – für die Fraktion der SPD.
Frau Engelmann (Fraktion DIE LINKE.) begründete den Dringlichkeitsantrag – DS/0494/VIII – für die Fraktion DIE LINKE.
Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:
Frau Framke, Bezirksstadträtin für Familie, Jugend, Gesundheit und Bürgerdienste beantwortete die Mündliche Anfrage und nahm für das Bezirksamt zu den Anträgen Stellung.
Der Antrag auf Überweisung der Drucksache DS/0465/VIII in den Ausschuss für Schule und Sport wurde gegen 7 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD – DS/0465/VIII – wurde mehrheitlich angenommen.
Der Antrag auf Überweisung der Drucksache DS/0494/VIII in den Ausschuss für Schule und Sport wurde gegen 7 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. – DS/0494/VIII – wurde mehrheitlich angenommen.
Beschluss
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für die Umsetzung der in der Investitionsplanung 2017-2021 vorgesehenen Neugründung einer dreizügigen Grundschule einschließlich einer 3-Feld-Sporthalle mit ungedeckten Sportanlagen am Standort Hauptstraße 8/9 einzusetzen.
Im Falle auftretender Probleme bei der Umsetzung dieses Bauvorhabens wird das Bezirksamt ersucht gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen zu prüfen, inwieweit alternative Lösungen gefunden werden können, die die dringend notwendige Grundschulneugründung am vorgesehenen Standort dennoch ermöglichen. |
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