Auszug - Jedes Mieterhöhungsverlangen und jede Betriebskostenabrechnung mit Hinweis auf unabhängige Mieter*innenberatung  

 
 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 02.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0415/VIII Jedes Mieterhöhungsverlangen und jede Betriebskostenabrechnung mit Hinweis auf unabhängige Mieter*innenberatung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll

Herr Pohle stellt den Antrag vor. Hierzu bringt Herr Leonhardt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. ein, der wie folgend lautet:

Das Bezirksamt wird ersucht, mit Wohnungsunternehmen, die mehr als einhundert Mietwohnungen im Bestand halten, Folgendes zu vereinbaren: In Anschreiben der Vermieter*innen an Mieter*innen zu Mieterhöhungsverlangen, zur Abrechnung von Betriebskosten und zur  Durchführung von Maßnahmen gemäß
§§ 558 ff. BGB (ortsübliche Vergleichsmiete),
§ 556 BGB (Betriebskosten),
§ 555 BGB (Modernisierungserklärung),
§ 559 BGB (Modernisierungsumlage)
wird auf die ab 1.1.2018 beginnenden bezirklich finanzierten Mieterberatungen in den Stadtteilzentren und die durch unabhängige Dritte im Bezirk angebotenen Beratungsdienstleistungen ausdrücklich hingewiesen.”

 

Herr Wolff fragt nach der Form und möchte vom Bezirksamt wissen, welche Gesellschaften betroffen seien und ob eine Abgrenzung für das Amt überhaupt möglich sei. Dies sei möglich. Wenn die Frage der Kontaktdaten herausgenommen werde, könne man sich dem Antrag anschließen.

Frau Bertermann führt die Erfahrungen des Mietervereins aus. Einer Statistik nach, seien 63 % der beim Mieterverein vorgetragenen Mieterhöhungen überzogen. Hierzu gäbe es seitens des Mietervereins zahlreiche Beratungsangebote und rechtliche Vertretung. Es sei erfreulich, dass auch der Bezirk Geld für solche Beratungsangebote bereitstellt.

Prof. Hofmann betont, dass ein Beschluss des Ausschusses über Beratungsangebote des Mietervereins nicht möglich sei. Man könne aber über die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen auf die Angebote hinweisen.

Herr Hudler begrüßt die von Herrn Prof. Hofmann vorgeschlagene Vorgehensweise zur Verbreitung der Angebote. Die Drucksache sei für seine Fraktion jedoch nicht annehmbar, da sie tief in das Innenverhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreift. Auch sei die praktische Umsetzung schlicht undenkbar, die CDU traue den Menschen eine eigene Recherche zu Beratungsmöglichkeiten zu.

Das Bezirksamt geht abschließend auf die Fragen von Herrn Wolff ein. Es sei dem Bezirksamt nicht möglich den Bestand der Wohnungsgesellschaften zu beziffern. Auch für eine Gesamtübersicht der Vermieter im Bezirk müssten zunächst umfangreiche Recherchen gemacht werden.

Herr Pohle übernimmt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE., der somit zur Abstimmung steht: 11/2/2.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen