Auszug - Prioritäten für die bauplanungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen in Lichtenberg  

 
 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 7.6
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0290/VIII Prioritäten für die bauplanungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen in Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Pohle stellt den Antrag vor. Es sollen gegenüber dem Antrag der SPD konkrete Kriterien benannt werden. Herr Leonhardt hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Argumentation. BzStRin Frau Monteiro betont, sie habe das Stadtplanungsamt angewiesen Aufstellungsbeschlüsse für alle noch unbeplanten Kleingartenanlagen im Paket fertig zu machen. Dies sei bereits in Vorbereitung. Gemeinsam mit den Kleingärtnern und der BVV sowie Stadtrat Nünthel ist eine Beratung vorgesehen, in der die Gefährdungslage gemeinsam mit den Fraktionen ausgewertet und eine Priorisierung vorgenommen werden soll. Herr Müller führt zum Thema aus Sicht eines Kleingärtners aus und plädiert leidenschaftlich für die Streichung der letzten beiden Kriterien im Antrag. Herr Pohle zeigt sich hierzu gesprächsbereit. Prof. Hofmann macht den Vorschlag die letzten beiden Punkte zu streichen und so zu beschließen. Herr Pohle übernimmt die Änderungen.

 

Zur Abstimmung steht die Beschlussempfehlung in folgender geänderter Fassung:

Das Bezirksamt wird ersucht bevorzugt die Kleingartenanlagen in Lichtenberg bauplanungsrechtlich als Dauerkleingärten zu sichern, die nach Kleingartenentwicklungsplan der Sicherungsstufe Ia (ungesicherte Kleingärten), Ib (sonstige Kleingärten) oder III (zeitlich gesicherte Kleingärten) zugeordnet sind und die sich nicht im Landeseigentum befinden.

 

Abstimmung: 13/0/1

 
 

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