Auszug - Sicherung der Natur in Lichtenberg auch unter Erfordernissen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus  

 
 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0207/VIII Sicherung der Natur in Lichtenberg auch unter Erfordernissen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Hudler fragt nach der derzeitigen Einbindung des Umweltamtes ins Verfahren. Frau Kuhnert verweist auf die Regelungen im Gesetzeswerk. Hierbei ist die Regelung des “Aufdrängens” Voraussetzung oder der Vorbehalt der Fachämter beispielsweise beim BImSchG. Hierzu gibt es eine feste Struktur zum Baunebenrecht (siehe Leitfaden Baunebenrecht der SenStadt). Punkt 2 regelt die Beteiligung bezüglich des Naturschutzrechtes. Hierbei wird auch auf die Eigenverantwortung des Bauherren abgestellt. Eine Ausdehnung auf alle Belange sei nicht rechtmäßig. Eine fehlende Rechtsgrundlage mache die gewünschte Beteiligung obsolet. Prof. Hofmann fragt, ob die gesetzliche Regelung eine Stellungnahme als gesetzwidrig ausschließe. Frau Kuhnert verweist auf die gesetzliche Maßgabe für straffe Verfahren. Weitere Beteiligungen würden diesem entgegen stehen. Herr Leonhardt führt aus, dass das Verfahren kein Gesamtbild der Genehmigungen ergebe. Eine Änderung sei auf der Ebene der BauO anzustreben. Es handele sich deshalb um eine Bitte an das Bezirksamt. Herr Hudler führt die Bedenken der CDU-Fraktion aus. Bitten seien für das BA nicht bindend und hier müsste eine Änderung über das Abgeordnetenhaus erfolgen. Zudem würden den Sachbearbeitern zusätzliche Prüfhürden auferlegt, deren Umgang rechtlich schwierig sei. Herr Rodig hält den Antrag für unschädlich. Herr Fischer möchte den Austausch der Ämter fördern. Herr Schaefer verweist auf die lapidare Ausdrucksweise. Eine Stellungnahme solle hier eingefordert werden, die keine Rechtsverbindlichkeit hat und dennoch Kosten und Zeit erfordere. Herr Prof. Hofmann betont, dass ein Beschluss nicht zwingend vom Bezirksamt umzusetzen sei, sondern von diesem auch zurückgewiesen werden könne. Frau Kuhnert führt aus, dass für den Bauherren längere Bearbeitungszeiten erwartet würden. Die Fachämter können per Aufdrängung bei dringenden Belangen eingebunden werden. Die Verfahren seien jetzt schon gut abgestimmt. Dies sei berlineinheitlich geregelt.

 

Herr Rodig regt an, dass Wort beteiligen durch informieren zu ersetzen. DIE LINKE. nimmt diese Änderung auf.

 

Die geänderte Fassung wird angenommen: 11/2/0.

Die Dringlichkeit wird mit 5/0/8 bestätigt.

 
 

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