Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben
Die Liste der Vorhaben wird dem Protokoll angehängt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des bereits diskutierten B-Planes 11-118 VE. Eine Genehmigung könne frühestens bei Vorliegen der Planreife für das Vorhaben bezogen auf den B-Plan erteilt werden. Die Berichte über eine Umsiedlung eines Weihnachtsmarktes können vom Bezirksamt nicht bestätigt werden. Frau Müller fragt nach dem Bauherren. Dies sei ein privater Entwickler, der künftige Wohnraumvermieter sei unbekannt.
Das Zwischenpumpwerk Lichtenberg steht unter Denkmalschutz. Eine Vorbescheidsanfrage möchte klären, ob zwei der Maschinenhäuser zu gewerblicher Nutzung umgeformt werden können und ein Ergänzungsbau dazwischen entstehen dürfe. Zudem soll eine Tiefgarage entstehen. Prof. Hofmann verweist auf die denkmalgerechte Sanierung und die damit einhergehenden Prüfungskriterien.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des festgesetzten B-Plans 11-37. Es soll eine Blockrandbebauung mit 5 Geschossen entstehen. Ein allgemeines Wohngebiet ist ausgewiesen. Es bedarf einiger Ausnahmen und Befreiungen vom B-Plan. Derzeit werden die Voraussetzungen für deren Erteilung geprüft Es besteht noch kein einheitliches Baugrundstück.
Frau Kuhnert erinnert an die Diskussion um die Gaswerksiedlung und die Bitte des ÖSEM bei der letzten Sitzung, vor Erteilung der BG das Vorhaben nochmals vorzustellen. Die BG kann nicht bis September zurückgehalten werden, da Vattenfall Eigentümer bleibt und nur eine Zwischennutzung zunächst bis 2023 erfolgt. Die leer stehenden Gebäudeteile werden in Ateliers, Kleinwerkstätten und Büroräume für die Kreativwirtschaft umgenutzt; das äußere Erscheinungsbild wird nicht verändert Vorhaben trifft auf Zustimmung UD und LDA, Leerstand soll unbedingt beendet werden, einziges Mittel gegen den Verfall des Denkmals ist Nutzung. 7 Bestandsmieter wollen und können bleiben, werden einbezogen. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt Bestandsaufnahme. Alle Arbeiten sind mit der UD einzelfallbezogen abzustimmen; Stapl hat keine Einwände; in dem Gebäude ist Wohnen gem. dem B-Plan 11-47 a unzulässig.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |